Jahresabschluss: Billiger ohne Bilanz

Viele Handwerker wurden vom Finanzamt dazu verdonnert, ab 2010 von der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung zu wechseln. Doch hier lohnt sich Gegenwehr.

Jahresabschluss: Billiger ohne Bilanz

Bilanzieren muss ein Betrieb, wenn entweder der Umsatz mehr als 500000 Euro oder der Gewinn mehr als 50000 Euro betragen hat. Die Einnahmen-Überschussrechnung hat gerade für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe enorme Vorteile: Sie ist wegen ihren wenigen Regeln nicht so zeitintensiv und dadurch preiswerter als die Bilanz. Preiswerter deshalb, weil in aller Regel geringere Steuerberaterhonorare anfallen.

Hat das Finanzamt nun zum 1.1.2010 zur Bilanzierung aufgefordert, weil in den Vorjahren entweder die Umsatz- oder die Gewinnhöchstgrenzen überschritten wurden, sollte der Grund für die Überschreitung ermittelt werden. Denn ist die Überschreitung auf einen einmaligen und nicht mehr wiederkehrenden Grund zurückzuführen – beispielsweise aus dem Verkauf einer teuren Maschine oder eines Grundstücks – kann beim Finanzamt beantragt werden, den Gewinn weiterhin nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln zu dürfen.

Tipp: Ein solcher Antrag sollte möglichst noch vor Ende 2009 beim Finanzamt gestellt werden. Die Einnahmen-Überschussrechnung darf 2010 nur dann beibehalten werden, wenn das Finanzamt schriftlich sein OK gibt. Der Antrag sollte mit Paragraf 148 der Abgabenordnung begründet werden, der die Bewilligung von Erleichterungen eindeutig vorsieht.