Arbeitszeugnisse enthalten oft Formulierungen, die sich auf den ersten Blick gut anhören, tatsächlich aber kritisch gemeint sind.

Erlaubte Chiffre
Zu diesen unerlaubten Chiffren unter Chefs gehört jedoch nicht, dass der Betrieb einen Angestellten „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt hat“, so das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 386/10).
Vor allem an den Worten „kennengelernt“ störte sich der Ex-Mitarbeiter. Damit bringe der Betrieb verschlüsselt zum Ausdruck, das Gegenteil treffe zu. Die Vorinstanzen und das Bundesarbeitsgericht sahen das anders. Die Formulierung erwecke nicht den Eindruck, der Betrieb bescheinige dem Mitarbeiter in Wahrheit Desinteresse und fehlende Motivation. - hbk
