Vertragsrecht

01.08.2011 DVPT / A. Unger

E-Mail-Rechnung ohne Signatur ab Juli möglich

Die Finanzämter akzeptieren ab Juli auch Rechnungen ohne elektronische Signatur zum Vorsteuerabzug. Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 am 9. Juni verabschiedet.

Bild: iStockphoto
Schnell und praktisch können Rechnungen jetzt per Mail versandt werden.

Wie der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (DVPT) meldet, tritt zum 1. Juli eine wichtige Änderung für Unternehmer in Kraft. Ab diesem Tag berechtigen auch E-Mail-Rechnungen ohne eine elektronische Signatur zum Vorsteuerabzug. Bislang haben die Finanzämter solche Rechnungen nicht zum Vorsteuerabzug akzeptiert. Die Änderungen hat der Deutsche Bundestag im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 am 9. Juni verabschiedet.

Vorteilhaft für den Absender

Nun obliege es laut DVPT jedem Unternehmen selbst, durch ein innerbetriebliches Steuerungsverfahren einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Lieferung oder Dienstleistung zu schaffen. Der Unternehmer bestimme selbst, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden könnten und der Rechnungsaussteller also tatsächlich den Zahlungsanspruch habe. Als Vorteil bei Verwendung eines Verfahrens nach dem De-Mail-Gesetz vom 28.04.2011 bleibe für den Rechnungsempfänger, dass sich eine Prüfung der Identität des Absenders (Echtheit der Herkunft) erübrige. Die jetzige Neuregelung sei vor allem für den Absender vorteilhaft, weil dieser sicher sein könne, dass seine Rechnung unter erheblicher Kostenersparnis und schnell verschickt werde.

Mehr zum Thema lesen Sie in der Rubrik Betriebsteuern.

 

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  • Rechnung, anforderungsgemäß (PDF, 134 kB)

    Wer Rechnungen lückenhaft, unpräzise oder sehr spät schreibt, braucht sich über hohe Außenstände nicht zu wundern. Beispiel einer anforderungsgemäßen Rechnung. mehr...

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