Gewährleistungsrecht Politik stärkt Handwerksbetriebe

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Handwerker haften nicht mehr für die Fehler Dritter: Sind Lieferanten oder Hersteller für fehlerhaftes Material verantwortlich, müssen diese ab 1. Januar 2018 auch die Kosten für Ein- und Ausbaukosten tragen. Dies gilt sowohl für Handwerksbetriebe, die Materialien verbauen, als auch für die materialverarbeitenden Handwerksbetriebe, wie Maler und Lackierer.

Für die Aus- und Wiedereinbaukosten von fehlerhaftem Material haften ab 1. Januar 2018 nicht mehr die Handwerksbetriebe, sondern die Lieferanten. - © © Dan Race - Fotolia.com

Der Anwendungsbereich des am 9. März 2017 im Bundestag und am 31. März 2017 im Bundesrat verabschiedeten Gesetzes erfasst in Zukunft alle materialverarbeitenden Handwerksbetriebe – vom Augenoptiker bis zum Zimmerer. Die Haftungsfalle, in die Handwerker in der Vergangenheit tappen konnten, schließt sich damit zum 1. Januar 2018. Die Kosten für die Gewährleistung übernimmt dann derjenige, der für den Mangel oder Fehler verantwortlich ist.

Zudem ist das ursprünglich für das Gesetz geplante "Selbstvornahmerecht" des Händlers gestrichen worden. Handwerksbetriebe haben daher die Wahl, ob sie die Mängelbeseitigung selbst durchführen und Geldersatz wollen oder ob der Verkäufer die Mängelbeseitigung durchführen soll.

Offene Frage bleiben die AGBs

Einzig ungeklärte Frage der neuen Gesetzgebung ist, ob die in der Regel marktmächtigeren Lieferanten die neue Rechtslage mithilfe ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu ihren Gunsten ändern werden – also weiterhin festlegen, im Falle von Mängeln lediglich mangelfreies Material nachliefern zu müssen. Diese Frage wird in den nächsten Jahren durch die Gerichte zu entscheiden sein. Letztlich entscheidet wohl auch in dieser Thematik der Bundesgerichtshof (BGH).

Eine der wichtigsten Reformen der aktuellen Legislatur

"Der Bundesrat macht mit seinem Beschluss den Weg frei für eine der rechtspolitisch wichtigsten Reformen dieser Legislatur. Künftig haften Handwerker und andere materialverbauende Betriebe nicht mehr pauschal für die Folgen von Materialfehlern, die sie nicht verursacht haben. Dies ist ein entscheidender Schritt für faire und verantwortungsgerechte Haftungsregeln", kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), die Reform des Mängelgewährleistungsrechts.

handwerk magazin erklärt im Titelthema der Maiausgabe ausführlich, wie sich durch die Reform die Praxis verändert.