Bündnis gegen Schwarzarbeit

Nach einer bundesweiten Kontrolle des Zolls auf Baustellen haben sich die Tarifparteien im Maler- und Lackiererhandwerk und das Bundesfinanzministerium zu einem Bündnis gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zusammengeschlossen. Vor allem die Branche der Maler und Lackierer hatten die Ordnungshüter Anfang Oktober im Visier.

Der Zoll hat bundesweit Baustellen kontrolliert. - © ddp
Etwa 2.000 Zöllner kontrollierten Baustellen und Unternehmen in ganz Deutschland. Dabei wurden laut dem Zoll knapp 24.000 Personen von 10.000 Unternehmen überprüft.

Insgesamt ergaben sich bei den Arbeitgebern 1.528 und bei Arbeitnehmern 1.724 Hinweise auf Rechtsverstöße:
Bei jedem dritten Verdachtsfall gegen Arbeitgeber (568 Fälle) handelt es sich um einen Mindestlohnverstoß.

19 Festnahmen
Es liegen 294 Hinweise auf Leistungsbetrug und 734 Hinweise auf Scheinselbständigkeit vor.
Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Meldepflichten zur Sozialversicherung ergaben sich in 585 Fällen.
Es wurden an Ort und Stelle 573 Bußgeld- und 58 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. 19 Person wurde festgenommen. Sie stehen nach Angaben des Zolls  im Verdacht sich illegal in Deutschland aufzuhalten.

Bündnisvertrag unterzeichnet

Die Prüfungsergebnisse belegen laut dem Zoll, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens nötig ist, um Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wirksam zu begegnen. Aus diesem Grund haben sich die die Tarifparteien im Maler- und Lackiererhandwerk und das Bundesfinanzministerium zu einem Bündnis gegen Schwarzarbeit zusammengeschlossen.

Die Vereinbarung sieht folgende Ziele vor:

Schärfung des allgemeinen Bewusstseins für die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,
ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge aller Unternehmen und Arbeitnehmer, die Maler- und Lackiererarbeiten ausführen,
Förderung eines fairen Wettbewerbs,
konsequenter Gesetzesvollzug bei der Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung,
Einhaltung der Mindestlöhne.

Tipp: Ab wann ist es Schwarzarbeit? Als Download haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen hilft abzuschätzen, ab wann Sie in die Gefahrenzone Schwarzarbeit kommen.