Gewerbesteuer Zweimal Freibetrag kassieren

Fast wären einem Friseurmeister-Ehepaar seine beiden Betriebe in einer Stadt teuer gekommen: Das Finanzamt wollte ihnen nur einmal den Gewerbesteuerfreibetrag von 24 500 Euro zubilligen, weil es von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausging. Das Finanzgericht Köln (10 K 4166/96) entschied sich hingegen für zwei selbständige Handwerksbetriebe und gewährte den Freibetrag entsprechend doppelt. Wareneinkauf und Werbung mit einheitlichem Logo wurden gemeinsam abgewickelt, auch Miet- und Darlehensverträge für die Geschäftsräume zusammen abgeschlossen. Aber jeder Betrieb war in der Handwerksrolle eingetragen und wurde von nur einem der Partner geführt. Buchführung und Konten genauso wie Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse hatte das Ehepaar isoliert für beide Geschäfte abgewickelt. Tipp: Bei solchen Konstruktionen sollten die Gemeinsamkeiten so gering wie möglich gehalten werden. Auch die Lieferanten trennen besser sorgfältig die Geschäfte in ihrer Buchhaltung.

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