- Folgekosten Zusatzaufwand einkalkulieren

Ein Mangel bedeutet für den Handwerker neben der Beseitigung des Fehlers oft zusätzlichen Aufwand. Dabei kann es einen Unterschied machen, ob er eine Werkleistung erbracht oder nur in seinem Shop ein fremdes Produkt wie Fliesen oder Elektroartikel verkauft hat.

- Folgekosten

Zusatzaufwand einkalkulieren

Überprüfung. Beim Werkvertrag und Kauf darf der Unternehmer eine Reklamation grundsätzlich auf eigene Kosten überprüfen - auch wenn diese sich als unberechtigt herausstellt. Klauseln, nach denen dann der Kunde zahlen muss, sind unwirksam.
Anders ist das, wenn der Kunde reklamiert, obwohl er weiß, dass er selbst den Fehler verursacht hat.

Transport. Der Mangel ist in der Regel dort zu beseitigen, wo die ursprüngliche Leistung erbracht wurde, bei einer Autoreparatur in der Werkstatt, beim Verkauf eines Elektrogeräts im Laden. Die Transportkosten hat der Handwerksbetrieb zu tragen.

Aus- und Einbau. Gehören beim Werkvertrag zur Reparatur. Laut Europäischem Gerichtshof auch beim Kauf, wenigstens an Verbraucher. Diese Kosten hat der Betrieb zu tragen.

Schadenersatz. Fällt beim Verkauf fremder Produkte in aller Regel nicht an, aber bei Werkleistungen.
Er kann etwa umfassen: Ersatz für Mehrverbrauch, wenn die Angaben des Handwerkers zur Effizienz
einer neuen Heizung oder der Energieeinsparung durch Dämmmaßnahmen nicht zutreffen, grundsätzlich ohne Zeitlimit; Mehrkosten für Bauverzögerung; Nutzungsausfallentschädigung.