Fahrplan Zehn Schritte zu mehr Produktivität

Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein Beteiligungsmodell oder ein leistungsorientiertes Lohnsystem einführen wollen, müssen Sie als Unternehmer grundsätzlich zu Veränderungen bereit sein. Beim Leistungslohn betrifft das vor allem die organisatorische Seite, eine Beteiligung berührt dagegen weitaus stärker das Verhältnis zwischen Ihnen als Chef und ihren Mitarbeitern. Der Zehn-Punkte-Fahrplan zeigt Ihnen die wichtigsten Stationen, die bei der Einführung zu beachten sind.

Fahrplan

Zehn Schritte zu mehr Produktivität

1. Ist-Analyse
Analysieren Sie zunächst präzise und sachlich Ihre betriebliche Situation. Wo liegen die Schwachstellen? Lassen sich diese überhaupt durch ein Leistungslohn- oder Beteiligungsmodell beseitigen? Beide Modelle erfordern Vertrauen zwischen Chef und Mitarbeitern und sind daher nicht zur Krisenbewältigung bei einem schlechten Betriebsklima geeignet.

2. Ziele festlegen
Wollen Sie möglichst viele Mitarbeiter motivieren? Oder liegt Ihnen mehr daran, einzelne gute Mitarbeiter zu belohnen und an den Betrieb zu binden? Oder wollen Sie Ihrem potenziellen Nachfolger schrittweise mehr Verantwortung übertragen? Je nach Zielsetzung lassen sich Leistungslohn und Beteiligung auch parallel einsetzen.

3. Grundkonzept erarbeiten
Ist die Entscheidung zwischen Leistungslohn und Beteiligung gefallen, geht es darum, das für Ihre Zielsetzung passende Modell zu finden. Formulieren Sie dann zunächst eine Grobskizze des Modells mit den wesentlichen Elementen.

4. Rohentwurf diskutieren
Nachdem Sie bis jetzt Ihre Entscheidungen mehr oder weniger einsam getroffen haben, kommt jetzt die wichtigste Phase: Sie müssen Ihre Mitarbeiter für Ihre Pläne gewinnen. Erläutern Sie Ihre Ziele und vereinfachen Sie Ihr Konzept bei der Vorstellung so weit wie möglich. Sie müssen erst einmal überzeugen, Details können Sie später klären.

5. Modell festlegen
Erarbeiten Sie gemeinsam mit ein oder zwei Projektverantwortlichen aus dem Mitarbeiterkreis ein Feinkonzept, das neben den technischen Details auch die organisatorischen Aufgaben und Kompetenzen des Chefs und der Mitarbeiter regelt. Spätestens in dieser Phase ist es vor allem bei der Mitarbeiterbeteiligung sinnvoll, einen Berater hinzuzuziehen.

6. Probelauf durchführen
Bevor Sie Ihr neues Modell im einzelnen allen Mitarbeitern vorstellen, sollten Sie dessen Auswirkungen kennen. Fahren Sie deshalb zunächst zweigleisig: Ermitteln Sie den Lohn des Mitarbeiters und die Kosten für den Betrieb einmal nach der alten Methode und einmal mit Leistungslohn oder Beteiligung. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Der Probelauf dient nur der internen Berechnung, solange das Modell nicht offiziell eingeführt ist, ändert sich für die Mitarbeiter nichts.

7. Feinkonzept abstimmen
War der Probelauf zufriedenstellend, stellen Sie das Konzept gemeinsam mit dem für das Projekt verantwortlichen Mitarbeitern der Belegschaft vor. Wichtig ist hierbei eine offene Diskussion. Nehmen Sie die Ergebnisse des Probelaufs zur Hilfe und erklären Sie am konkreten Zahlenbeispiel die Auswirkungen des Lohn- oder Beteiligungsmodells. Beantworten Sie alle Fragen geduldig und lassen Sie - wenn möglich - die projektverantwortlichen Mitarbeiter oder Ihren Berater antworten.

8. Satzung verabschieden
Bei der Mitarbeiterbeteiligung ist die vertragliche Gestaltung vom Modell anhängig, bei der im Handwerk oft gewählten Form der stillen Gesellschaft erhält jeder beteiligte Mitarbeiter einen Gesellschaftervertrag.

9. Modell einführen
Erst wenn alle Details einvernehmlich geklärt sind, sollten Sie einen Einführungstermin festlegen. Verfallen Sie dabei nicht in Hektik, denn Fehler in der Ausarbeitung können das ganze System zum Kippen bringen. Beim Leistungslohn ist es sinnvoll, zunächst eine Probezeit (mindestens drei Monate) zu vereinbaren, nach der dann entschieden wird, ob das System so weiterlaufen soll.

10. System überprüfen
Da sich die betrieblichen Voraussetzungen laufend ändern, müssen Sie Ihr Modell regelmäßig überprüfen. Bei der Mitarbeiterbeteiligung können Sie sich dazu etwas mehr Zeit lassen, beim Leistungslohn sollten Sie die Vorgaben dagegen immer dann überprüfen, wenn sich im Soll-Ist-Vergleich größere Abweichungen ergeben. Zu einem festen Termin, ein- oder zweimal pro Jahr, sollten Sie dann gemeinsam mit allen Mitarbeitern über die Auswirkungen des Modells und mögliche Verbesserungen diskutieren.