Schon bei handfesten Gerüchten, dass der Geschäftspartner zahlungsunfähig sein könnte oder Insolvenzantrag stellt, heißt es schnell und dennoch besonnen zu reagieren.
Klammer AuftraggeberZahlungen sofort stoppen
Rückforderung
Der Insolvenzverwalter kann Leistungen des Geschäftspartners aus den letzten drei Monaten vor Insolvenzantrag wieder einkassieren, wenn dieser bereit zahlungsunfähig war und das dem Leistungsempfänger durch Indizien wie stockende Zahlungen bekannt war. Das gilt auch, wenn er etwas bekommt, was ihm so oder zu der Zeit nicht zusteht, etwa die Bezahlung von noch nicht fälligen Raten oder Sachwerte statt Geld.
Doppelzahlung
Wer von der Insolvenzeröffnung weiß und trotzdem noch an den Schuldner persönlich oder einen Geschäftsführer leistet, muss die Leistung nochmals beim Insolvenzverwalter abliefern. Wenn möglich, muss er das stoppen, etwa einen Scheck sperren lassen.
Abtransport
Der Unternehmer kann sein Eigentum wie noch nicht eingebautes Material oder Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt von einem insolventen Geschäftspartner herausverlangen. Er darf es aber nicht einfach wegnehmen, dazu braucht er ein Gerichtsurteil, wenn es nicht freiwillig herausgegeben wird. Was er, etwa im Haus oder Fahrzeug des anderen, eingebaut hat, ist dessen Eigentum geworden. Der Ausbau ist verboten.
Sicherungsmittel
Sicherheiten wie Unternehmerpfandrecht, Bürgschaften oder Eigentumsvorbehalt sind insolvenzfest, es sei denn der Geschäftspartner hat sie ohne rechtliche Verpflichtung in den letzten drei Monaten vor Insolvenzantrag gegeben: Dann kann der Insolvenzverwalter sie unter Umständen wieder kassieren.
Subunternehmer
Der Ausfall eines Subunternehmers durch Insolvenz befreit den Hauptunternehmer nicht von seinen Verpflichtungen: Es droht Haftung etwa für Verzugsschäden und Vertragsstrafen. Schutz bieten sorgfältige Auswahl und Überwachung der Subunternehmer.
Info-Quelle
Im Unternehmensregister müssen alle GmbH, GmbH & Co. KG und AG ihre Bilanzen veröffentlichen. Unter www.unternehmensregister.de sind sie kostenlos abrufbar. Nachteil: Die Zahlen sind vom Vorjahr, daher nie aktuell.
