Wirtschaftsfonds: So kommen Sie an die staatliche Hilfe

Seit Einführung des Wirtschaftsfonds im März 2009 wurden kleinen und mittelständischen Unternehmen 1,31 Milliarden Euro in Form von Bürgschaften bewilligt. Da die Förderung im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland noch bis Ende des Jahres 2010 fortgeführt wird, lohnt sich auch jetzt noch die Beantragung einer Bürgschaft bzw. des KfW-Sonderkredits.

Wirtschaftsfonds: So kommen Sie an die staatliche Hilfe

Und so kommen Sie an Gelder aus dem Wirtschaftsfonds:

1. Antragstellung
Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen stellen Anträge auf einen Förderkredit oder eine Bürgschaft bei ihrer Hausbank. Die Hausbank prüft den Antrag und leitet ihn an die KfW oder Bürgschaftseinrichtung weiter. Sind die von der Hausbank eingereichten Anträge von der KfW bewilligt, bekommt die Hausbank, die beim KfW-Sonderprogramm anteilig Risiko übernimmt, Bescheid und informiert den Antragsteller. Im Fall der Bürgschaft wird sie hierfür eine Kreditlösung für den Betrieb bieten.

2. Voraussetzung für eine Förderung
Um eine Bürgschaft im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschlands oder eine Förderung des KfW-Sonderprogramms zu bekommen, darf das Unternehmen erst nach dem 1. Juli 2008 in Schwierigkeiten geraten sein. Zudem muss es einen tragfähigen Businessplan vorlegen. Laut dem BMWi muss das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig und das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig sein.


3. Die nötigen Unterlagen
Nötig ist eine aktuelle Unternehmensplanung einschließlich der zentralen Planannahmen für kommende Geschäftsjahre, dazu gehören Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätsplanung.

Wichtig ist auch der Nachweis über die Kapitaldienstfähigkeit des Betriebs, d.h. das Unternehmen muss künftig einen ausreichenden Cash-flow generieren, um die anfallenden Kreditzinsen und Tilgungen aus der eigenen Ertragskraft zu erbringen.

Zu den vorzulegenden Unternehmenszahlen gehören auch die Angaben des Jahresabschlusses des letzten Geschäftsjahres. Ist der Jahresabschluss schon einige Monate alt, wird eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) benötigt.

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