Genussrechte: Wie Sie bei der Vergabe vorgehen sollten

Woher Geld nehmen, wenn man nicht wieder die Hausbank fragen will? Eine spannende Alternative ist die Vergabe von Genussrechten an private Investoren. Handwerksbetriebe, die diesen Weg einschlagen wollen, sollten gut planen. Unternehmensberater Gernot Mayer rät zu folgenden Schritten.

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    Steuernachzahlungen können Handwerker über Investitionen verringern.
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    „Genussrechte sind eine größere Stütze für den Betrieb als ein Kredit.“ Gernot Meyer, Berater und Genussrechte-Experte

Wie Sie vorgehen sollten

1. Vorprüfung. Unter welchen Bedingungen ist die Ausgabe rechtlich und wirtschaftlich möglich?

2. Modell. Welche Renditen und Konditionen wollen Sie bieten? Hat Ihr Betrieb die Kraft, Kapital und Zinsen später zurückzuzahlen?

3. Vorausschau. Kalkulieren Sie Umsatz, Kosten und Ergebnis für mehrere Jahre, ebenso die zu erwartende Kapitalkraft (Netto-Cashflow).

4. Vertriebsstrategie. Wen könnten Sie mit dem Angebot ansprechen? Wie informieren Sie am besten über die Anlage?

5. Angebotsdokument. Auch wenn keine Prospektpflicht besteht, sollten Sie Vorteile und Risiken in einem Mini-Prospekt darstellen.

6. Unterlagen und Software. Außerdem benötigen Sie einen Vertriebs-Flyer, eine Anlegervereinbarung und den Zeichnungsschein. Für die Verwaltung brauchen Sie zudem eine Software.

7. Vertrieb. Machen Sie Ihr Angebot bekannt: über Veranstaltungen, Kundengespräche und Flyer.