Wichtige Fakten Wie Sie sich richtig absichern

Wichtige Fakten

Wie Sie sich richtig absichern

Personen- und Sachschäden. Hier tritt die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebs ein. Bei vielen Versicherungsverträgen ist die Erweiterung der betrieblichen Tätigkeit um Energieberatung zunächst insoweit automatisch mitversichert. Bei der alljährlichen Prämienabfrage des Versicherers muss man das angeben und eventuell rückwirkend einen Prämienzuschlag zahlen.

Vermögensschäden. Schäden aus der Beratung sind über die betriebliche Haftpflichtpolice meistens nicht abgedeckt.

Versicherungsvarianten. Zusatzbausteine/Ergänzungen gibt es nur in Verbindung mit bestehender betrieblicher Haftpflichtversicherung: für Energieberatung inklusive Energiepassausstellung (Angebote von Allianz, Axa, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, VHV). Wenn nur Gebäude-Energiepassausstellung abgesichert ist, wird noch mal unterschieden nach Verbrauchs- und Bedarfsausweis (Axa, Münchener Verein, Wüba).

Versicherungssumme. Marktüblich sind 100000 Euro, aber auch 50000 Euro oder 200000 Euro sind möglich. Umsatz aus der Beratungstätigkeit ist oft begrenzt (auf 30000 Euro). Prämienzuschläge: je nach Deckungserweiterung ab 75 Euro, 90 Euro oder um 200 bis 300 Euro netto jährlich, teilweise mit Selbstbeteiligung.

Vermögensschaden-Haftpflichtpolice. Ist als eigener Vertrag möglich – für Energieberatungs-Spezialisten: Festlegung der Versicherungssumme individuell nach Bedarf (Allianz, Nürnberger, Signal Iduna).

Wichtig: Versichert sein müssen Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit als Energieberater.