⇨ Checkliste Wie Sie Forderungen richtig absichern

Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen wollen, suchen nach Schwachstellen im betrieblichen Forderungsmanagement: viele Ausreden oder vorgeschobene Mängelrügen. Handwerker sollten darauf vorbereitet sein. Wer konsequent sein Geld eintreibt, schützt sich vor teuren Ausfällen.

Wie Sie Forderungen richtig absichern

Abschlagszahlungen

In jeder Handwerksbranche helfen frei vereinbarte Abschlagszahlungen, sukzessive einen Teil der Forderung zu kassieren. Im Bau und Ausbau können bei VOB-Verträgen Abschlagszahlungen nach jeder erbrachten Leistung verlangt werden.

Bauhandwerkersicherung

Der Handwerker hat jederzeit das Recht, eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheit vom Auftraggeber für die Absicherung seiner Forderungen zu verlangen. Höhe: zehn Prozent der Auftragssumme. Auch bereits erbrachte Leistungen sind sicherungsfähig, soweit dafür noch keine Abschlags- oder Vo-rauszahlungen geleistet worden sind. Dies gilt aber nicht gegenüber öffentlichen Auftraggebern und einem einzelnen Bauherrn, der ein Einfamilienhaus errichten oder renovieren lässt.

Rechnung

Ist der Auftrag erledigt, gilt es für den Betrieb zeitnah und richtig die Rechnung zu schreiben.

Mahnungen

Zahlt der Kunde nicht, empfiehlt es sich, die ersten beiden Mahnungen selbst zu schreiben, bei der ersten mit zehn Tagen, bei der zweiten mit einer Woche Frist. Nur in Fällen, bei denen sich bereits abzeichnet, dass der Kunde sicher nicht zahlen will, sollte keine Zeit mit einem wochenlangen Mahnverfahren vergeudet werden.

Mahnbescheid

Fruchten Mahnschreiben und Anrufe beim Kunden nichts, folgt der außergerichtliche Mahnbescheid. Diesen reicht der Betrieb online beim zentralen Mahngericht ein, das jedes Bundesland bei einem Amtsgericht eingerichtet hat.

Klage

Zahlt der Kunde nach Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids einschließlich Zinsen und Kosten, ist alles erledigt. Zahlt er nicht, widerspricht aber auch nicht dem Mahnbescheid, erlässt das Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid.