Deutlich mehr Fahrten von Mitarbeitern gelten nach Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH)?nun als Dienstreisen. Die Pendler haben damit Anspruch auf höheren Kostenersatz: von ihrem Betrieb, wenn er Reisekosten erstattet. Oder über ihre Steuererklärung, wo sie die Ausgaben als Werbungskosten absetzen können. Wie Handwerksbetriebe vorgehen sollten.
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- Datum: 25. Februar 2020
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 112,32 kB
- Quelle: Eva Neuthinger
- Seitenanzahl: 3
Beschreibung
Deutlich mehr Fahrten von Mitarbeitern gelten nach Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH)?nun als Dienstreisen. Die Pendler haben damit Anspruch auf höheren Kostenersatz: von ihrem Betrieb, wenn er Reisekosten erstattet. Oder über ihre Steuererklärung, wo sie die Ausgaben als Werbungskosten absetzen können. Wie Handwerksbetriebe vorgehen sollten.
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