Arbeitszeugnis Wer zu spät kommt, geht leer aus

Arbeitnehmer können nicht noch vier Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb ein Arbeitszeugnis verlangen, dass sie "zur vollsten Zufriedenheit" des Chefs gearbeitet hätten. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied: "Ein Zeugnis muss zeitnah und unverzüglich angefordert werden."hm-Hinweis: Die Mainzer Richter halten dafür eine Frist von fünf bis zehn Monaten für angemessen.

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Wer zu spät kommt, geht leer aus