Weniger abgeben an die Stadt

Gewerbesteuer Die von der Bundesregierung geforderte Reform der Gewerbesteuer ist gescheitert, Betriebe werden weiter belastet. Wie Firmen die Abgabe trotzdem senken können.

Weniger abgeben an die Stadt

Auch Stuckateurmeister Hermann Blattner, Geschäftsführer der Christian Gröber GmbH & Co. KG in Stuttgart, kritisiert die Gewerbesteuer: „Klar ist, dass die Stadt Geld braucht. Sie sollte aber im Gegenzug mehr Aufträge ans regionale Handwerk vergeben“. Da seine Firma floriert, ist die Gewerbesteuer entsprechend hoch. 50 Mitarbeiter tragen zum Jahresumsatz von
4,5 Millionen Euro bei. Zu einem Drittel hat er
öffentliche Aufträge. „Doch über die Stadt kommt nur ein verschwindend kleiner Teil unseres Gewinns herein“, seufzt der Unternehmer.

Erfolg für die Kommunen

Wie Blattner ärgern sich fast alle Handwerker über die Gewerbesteuer. „Sie ist einfach lästig, auch wenn die Städte und Gemeinden das Geld für Infrastruktur und Aufträge an Betriebe brauchen“, weiß Blattners Steuerberater Bernhard Leibfried von der Kanzlei KKLB in Fellbach bei Stuttgart. „Doch es gibt Mittel, die Steuer zumindest im Ergebnis erträglich zu machen.“ Legale Steuerinstrumente helfen, den Gewinn gegen-über der Stadt klein zu rechnen und damit die Gewerbesteuerlast zu senken.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wollte die Abgabe am liebsten streichen. Der Deutsche Städtetag verteidigte die Gewerbesteuer bis zum Schluss und gewann. „Die Gewerbesteuer könnte dieses Jahr mit 40 Milliarden Euro den zweit-höchsten Stand der Nachkriegsgeschichte erreichen“, freut sich Christian Ude, Präsident des Deutschen Städtetags und Oberbürgermeister Münchens, im Interview (Seite 55).

Wichtigste Einnahme

In der Tat können die Kommunen auf die Gewerbesteuer nicht verzichten. Sie ist ihre wichtigste Steuereinnahme (siehe Grafik Seite 54). In München sind das rund 1,5 Milliarden, in Hermann Blattners Heimatstadt Stuttgart 450 Millionen Euro. „Wenn dieses Geld sinnvoll ausgegeben wird, zahlen wir es sogar gerne“, räumt Alexander Kotz, Inhaber des gleichnamigen Sanitär- und Heizungsbetriebs in Stuttgart ein. Er betrachtet das Thema von beiden Seiten: Als Unternehmer mit 20 Mitarbeitern und 2,7 Millionen Euro Jahresumsatz, Kreishandwerksmeister und stellvertretender Präsident der Handwerkskammer Region Stuttgart ist zwar auch ihm die Abgabe zunächst einmal lästig. „Als Stadtrat und Vorsitzender der CDU-Fraktion kämpfe ich jedoch dafür, dass die Stadt in Schulen, Kindergärten und die gesamte Infrastruktur investieren kann, ohne immer wieder neue horrende Schulden aufzunehmen“, erklärt er den Motivationsspagat.

Gewerbesteuer senken

„Gleichwohl sollten die Städte bei der Gewerbesteuer maßvoll sein und den Hebesatz nicht zu hoch ansetzen“, fordert Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Bernhard Leibfried (siehe Deutschlandkarte und Kasten auf Seite 54). Doch weil auch Bernhard Leibfried weiß, dass Mandanten mit seiner politischen Forderung nicht recht geholfen ist, hat er einige wichtige Praxistipps parat, mit denen Betriebe die Gewerbesteuer konkret senken können:

„Florierende Betriebe können ihren Gewinn etwa mit Abschreibungen, dem Investitionsabzugsbetrag und Rückstellungen klein rechnen“, rät der Experte. So können Firmen, die bis Ende 2010 Maschinen, Fahrzeuge und andere bewegliche Wirtschaftsgüter gekauft haben, während der gesamten Nutzungsdauer bis zu 25 Prozent jährlich abschreiben. Für Anschaffungen ab 2011 gilt zwar nur noch der deutlich geringere Abschreibungssatz nach der Tabelle, Betriebe mit einem Vermögen bis 235000 Euro dürfen jedoch im ersten Jahr zusätzlich 20 Prozent Sonderabschreibung vornehmen. Sie bekommen also bereits im ersten Jahr nach dem Kauf eine Abschreibung von insgesamt bis zu 45 Prozent.

Plant der Betrieb weitere Anschaffungen, hilft auch das, Gewinn und Gewerbesteuer zu senken. Mit dem Investitionsabzugsbetrag setzen Firmen 40 Prozent des Kaufpreises der beweglichen Wirtschaftsgüter ab, die sie in den nächsten drei Jahren erwerben wollen. Und Rückstellungen, etwa für Gewährleistungen, Resturlaub und Urlaubsgeld, treiben den zu versteuernden Gewinn weiter nach unten. Auch damit fällt die Gewerbesteuer geringer aus, deren Bemessungsgrundlage der Gewinn nach diesen Abzügen ist.

Als Nächstes sollten Betriebe darauf achten, dass ihr Gewinn nicht durch sogenannte Hinzurechnungen wieder erhöht wird, „der ärgerlichste Teil der Gewerbesteuer, weil er selbst Unternehmen mit Verlusten hart treffen kann“, so Leibfried. Konkret muss jede Firma 25 Prozent ihrer Schuldzinsen, 50 Prozent von Miete, Pacht und Leasing sowie 25 Prozent der Lizenzgebühren so behandeln, als wären die Beträge ein Teil des Gewinns. Für all diese Posten gibt es jedoch einen jährlichen Freibetrag von 100000 Euro.

Gutschrift bei der Einkommensteuer

Und vom dann noch verbliebenen Gewinn können Einzelunternehmen und Personenfirmen zunächst 24000 Euro Freibetrag abziehen. Die größte Steuerermäßigung für diese Betriebe, immerhin 75 Prozent im Handwerk, winkt jedoch mit der Steuergutschrift bei der Einkommensteuer: Den 3,8-fachen Satz des Steuermessbetrags kann der Unternehmer vom Einkommen abziehen (siehe Musterrechnung Seite 53).

„Damit hat die Gewerbesteuer ihren Schrecken verloren“, freut sich Leibfried, der aber auch weiß, „dass dies in vielen Betrieben gar nicht bekannt ist.“ Für GmbHs gibt es den Vorteil Freibetrag und Steuergutschrift nicht, weil diese bei der letzten Unternehmensteuerreform günstiger als Personenfirmen abgeschnitten haben.

Hermann Blattner ärgert sich dennoch über die Gewerbesteuer. Da sein Unternehmen Maschinen und Fahrzeuge kauft und keine Schulden hat, fällt auch keine Hinzurechnung an. „Wir sind zu 100 Prozent über Eigenkapital finanziert“, freut sich der Chef. Dass dies auch Gewerbesteuer sparen hilft, spielt für ihn nur eine Nebenrolle.

harald.klein@handwerk-magazin.de


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