- Vergleich GmbH mit Personenfirma Welche Rechtsform besser ist

Die meisten Betriebe im Handwerk sind Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Doch diese bergen mit der unbeschränkten persönlichen Haftung ein großes Risiko. Gründer sollten deshalb besonders gut abwägen, welche Firmierung am besten zu ihrem Businessplan passt.

- Vergleich GmbH mit Personenfirma

Welche Rechtsform besser ist

Personenfirma

Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG) und Offene Handelsgesellschaft (OHG) sind die wichtigsten Rechtsformen in diesem Bereich.

Vorteile: Leichte Gründung, der Chef als Unternehmer entscheidet persönlich.

Nachteile: Volle Haftung, dafür aber mehr Ansehen bei Banken und Gläubigern.

GmbH

Die GmbH ist sehr viel praxistauglicher geworden.

Mindestkapital. Die Stammeinlage beträgt mindestens 25000 Euro. Was jedoch viele nicht wissen
oder nicht nutzen: Mit diesem Geld darf die GmbH arbeiten, etwa eine Maschine anschaffen.

Mini- GmbH. Wer eine GmbH gründet, kann ab einem Euro Kapital starten. Statt „ GmbH“ heißt die Firma „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Ein Viertel ihres Jahresüberschusses muss der Gründer in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25000 Euro erreicht ist.

Musterprotokoll. Für unkomplizierte Standardgründungen, etwa mit Bareinlage und höchstens drei Gesellschaftern, enthält das Gesetz zwei Musterprotokolle. Diese müssen nur noch ausgefüllt und beim Notar beurkundet werden. Die Kosten hierfür fallen dabei geringer aus als bei der bisherigen GmbH-Gründung. Ein Geschäftsführervertrag ergänzt die Regelungen für den Existenzgründer.

Sacheinlage. Müssen die Gesellschafter ihren Kapitalanteil laut GmbH-Satzung bar einzahlen, geben der GmbH aber Sachwerte, wie ein Fahrzeug oder eine Maschine, ist das möglich, wenn der Sachwert dem Barwert entspricht. Hierfür sollten entsprechende Unterlagen aufbewahrt werden.

Vorteile: Die GmbH beschränkt die Haftung, etwa in größeren Gewährleistungsfällen oder in der Insolvenz, aufs Betriebsvermögen.

Nachteile: Strikte Trennung von Privat- und GmbH-Vermögen ist unbedingt erforderlich, was manchen Handwerkern sehr schwer fällt. Geringeres Ansehen bei Geschäftspartnern und Banken, die bei Krediten häufig persönliche Sicherheiten verlangen.