Marktübersicht Wege zur außergerichtlichen Streitbeilegung



Voraussetzung für eine außergerichtliche Streitbeilegung ist
Kompromissbereitschaft. Die Teilnahme am Verfahren und die Anerkennung des
Ergebnisses sind freiwillig für beide Parteien. handwerk magazin zeigt, welche
Wege Handwerkern offen stehen.



Egal, ob es sich um Streitigkeiten über vermeintliche handwerkliche Mängel und
ortsübliche Vergütungen handelt, oder Streitigkeiten, deren Ursache
hauptsächlich in dem zerrütteten persönlichen Verhältnis der Parteien begründet
ist; langfristige Vertragsbeziehungen, die aufrecht erhalten werden sollen, wir
zeigen Ihnen, welches der drei wichtigsten Verfahren, für Ihren Streitfall
geeignet ist.





Das neue Netz von Schlichtungsstellen ergänzt die bereits
bestehenden Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung wie etwa
die Mediation oder auch das „Güteverfahren im Handwerk“, das Handwerkskammern,
Innungen und Fachverbände ihren Auftraggebern anbieten.



Es geht um die Schlichtung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen
insbesondere über Mängel von Produkten und Dienstleistungen.



Das neue Verfahren soll niedrigschwellige Möglichkeiten der Konfliktbeilegung
schaffen und da, wo möglich, den Gerichtsweg durch ein
Schlichtungsverfahren entbehrlich machen.
Ebenso soll es laut
Gesetzgeber eine gute Möglichkeit sein, einen Beitrag zur Kundenzufriedenheit
und Kundenbindung sowie zum Erhalt von Geschäftsbeziehungen zu leisten.



Nutzen: Hilft Handwerksunternehmern im Notfall, den für sie am besten
geeigneten Weg der außergerichtlichen Streitschlichtung zu wählen



Themenfeld: Recht, Finanzen, Management



Zielgruppe: Handwerksunternehmer



Inhalt: Die drei wichtigsten Verfahren der außergerichtlichen Streitschlichtung
für Handwerker mit allen relevanten Aspekten vom Ablauf über Verfahrensregeln
bis hin zu Anbietern und Vor- und Nachteilen



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  • Datum: 11. Oktober 2017
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 187,38 kB
  • Quelle: Carla Fritz
  • Seitenanzahl: 3

Beschreibung

Voraussetzung für eine außergerichtliche Streitbeilegung ist
Kompromissbereitschaft. Die Teilnahme am Verfahren und die Anerkennung des
Ergebnisses sind freiwillig für beide Parteien. handwerk magazin zeigt, welche
Wege Handwerkern offen stehen.

Egal, ob es sich um Streitigkeiten über vermeintliche handwerkliche Mängel und
ortsübliche Vergütungen handelt, oder Streitigkeiten, deren Ursache
hauptsächlich in dem zerrütteten persönlichen Verhältnis der Parteien begründet
ist; langfristige Vertragsbeziehungen, die aufrecht erhalten werden sollen, wir
zeigen Ihnen, welches der drei wichtigsten Verfahren, für Ihren Streitfall
geeignet ist.

Das neue Netz von Schlichtungsstellen ergänzt die bereits
bestehenden Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung wie etwa
die Mediation oder auch das „Güteverfahren im Handwerk“, das Handwerkskammern,
Innungen und Fachverbände ihren Auftraggebern anbieten.

Es geht um die Schlichtung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen
insbesondere über Mängel von Produkten und Dienstleistungen.

Das neue Verfahren soll niedrigschwellige Möglichkeiten der Konfliktbeilegung
schaffen und da, wo möglich, den Gerichtsweg durch ein
Schlichtungsverfahren entbehrlich machen.
Ebenso soll es laut
Gesetzgeber eine gute Möglichkeit sein, einen Beitrag zur Kundenzufriedenheit
und Kundenbindung sowie zum Erhalt von Geschäftsbeziehungen zu leisten.

Nutzen: Hilft Handwerksunternehmern im Notfall, den für sie am besten
geeigneten Weg der außergerichtlichen Streitschlichtung zu wählen

Themenfeld: Recht, Finanzen, Management

Zielgruppe: Handwerksunternehmer

Inhalt: Die drei wichtigsten Verfahren der außergerichtlichen Streitschlichtung
für Handwerker mit allen relevanten Aspekten vom Ablauf über Verfahrensregeln
bis hin zu Anbietern und Vor- und Nachteilen

Zusätzliche Informationen

Seitenanzahl

3