Betriebsunterbrechungsversicherung Was Sie wissen müssen

Betriebsunterbrechungsversicherung

Was Sie wissen müssen

Wer die Police braucht. „Für alle Betriebe, die von einer einzigen Produktion abhängig sind, ist die Betriebsunterbrechungsversicherung lebensnotwendig“, erklärt Sachverständiger Friedhelm Peter. Heißt, für Bäckerei, Fleischerei, Autowerkstatt, Autolackiererei oder Ladengeschäft ist die Police
unverzichtbar. Nicht bei allen Betriebsarten sei die Police jedoch dringend erforderlich, so Peter. Beispiel: Ein Heizungsbauer mit kleinem Lager, Büro und eventuell Werkstatt, aber ohne eigene Produktion, erbringt die eigentliche Leistung woanders. Er macht seinen Umsatz auch, wenn er abgebrannt ist. Die Versicherung würde dann fragen: Wo ist denn überhaupt ein Schaden entstanden?

Der richtige Vertrag. Gerade an kleine Betriebe werden oft sehr einfache standardisierte Produkte verkauft, die häufig unzureichend ausgestattet sind, so die Erfahrung von Versicherungsberater Peter. Meist sind das sogenannte Klein-BU-Verträge (Kleinbetriebsunterbrechungsversicherung). Dabei orientiert sich die Versicherungssumme für den wirtschaftlichen Schaden an der Höhe des Anlagevermögens. Aber: Man kann mit einem enorm teuren Anlagevermögen relativ wenig verdienen. Umgekehrt aber auch mit geringem oder fast gänzlich ohne Anlagevermögen sehr viel. Das ist von der Geschäftsstruktur abhängig. Im einen Fall wäre man überversichert, würde also zu viel Prämie zahlen. Im anderen Fall unterversichert bekäme bei Betriebsunterbrechung also nicht alles ersetzt.

Tipp. Das Betriebsunterbrechungsrisiko sollte errechnet und überprüft werden (Faustformel: Umsatz abzüglich Wareneinsatz). Eventuell die Betriebsunterbrechung und Sachversicherung trennen. Besser eine so- genannte mittlere BU abschließen, wo die tatsächlich möglichen Betriebsausfallkosten zugrunde gelegt werden.

Haftzeit. Das kann auch bei der Haftzeit vorteilhaft sein. In der Klein-BU ist diese grundsätzlich auf maximal zwölf Monate begrenzt und meist auch nicht verhandelbar. In der mittleren BU kann man die Haftzeit sachgerecht verlängern. Der Versicherer kommt dann auch 18 Monate oder länger für den Betriebsunterbrechungsschaden auf zusätzliche Kosten für Notbetrieb inklusive. Bei der Bäckerei Schwichtenberg wären weitere ein bis zwei Monate vom Versicherer zu ersetzen gewesen.