Steuerberater | Von der Buchführung bis zur optimalen Strategie reicht das Leistungsspektrum des Steuerberaters. Ob sich Ihrer genug für Ihr Handwerksunternehmen engagiert und ob er sein Geld tatsächlich wert ist, wissen Sie nach dem Lesen dieser Titelgeschichte.
Was Ihr Experte taugt
Komplett alles vertraut Markus Kloster (42), Maler- und Lackierermeister seinem Steuerberater an. „Wir geben die Daten für die einzelnen Baustellen per EDV weiter“, beschreibt der Geschäftsführer der Hubert Kloster Malermeister GmbH in Düsseldorf die bewährte Routine. „Am Monatsende kommen die Datev-Ausdrucke“. Mit dabei die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). In dieser aus der Finanzbuchführung abgeleiteten Analyse kann der Unternehmer ablesen, wie sich die Kennzahlen seines Betriebes entwickeln. „Ab Anfang Januar“, so schwärmt er, „wird das noch detaillierter“.
Während sich die Kanzlei seines Steuerberaters Klaus-Dieter Weidert in Neuss um diesen Part kümmert, kann sich Markus Kloster voll auf seine Firma konzentrieren. Das sind vier Mitarbeiter, die zum jährlichen Umsatz von 450000 Euro tatkräftig beitragen. Die Kunden sind Privatleute und Vermieter. Alles was an Malerarbeiten außen und innen von Gebäuden ansteht wird angeboten und beauftragt. Mit dabei: KfW-geförderte Wärmedämmung und seit kurzem auch das Ausstellen von Energieausweisen. Dass die Kunden zufrieden sind, ist dem Betriebswirt des Handwerks und geprüften Energieberater sehr wichtig. Und mit der Note „sehr gut“ von der Fördergemeinschaft Qualität im Handwerk (www.qih.de) bescheinigt worden.
Obwohl sich Kloster so sehr auf seinen Steuerberater verlässt, auf dem Laufenden will er selbst auch bleiben. Zum Beispiel was die Unternehmensteuerreform betrifft, die Anfang 2008 in Kraft tritt. Er weiß, dass er mit seiner Rechtsform GmbH zu den Gewinnern der Reform gehören wird. Auch das Vorziehen von Investitionen ins auslaufende Jahr 2007 fände er sinnvoll. Doch Maler brauchen keine teuren Maschinen, die Fahrzeuge sind geleast, also bleibt vielleicht noch ein neuer PC oder Laptop.
Viel wichtiger als solche Effekte ist Markus Kloster jedoch die gesamte Entwicklung seines Handwerksunternehmens. Die zeigt ihm nicht nur die BWA, sondern auch viele telefonische und persönliche Gespräche mit seinem Steuerberater. Im Spätsommer, das hat schon Tradition, treffen sich beide zur Jahresbesprechung. Hier wird auch erörtert, ob und in welchen Bereichen steuerlicher Handlungsbedarf besteht, ganz ohne Jahresendspurthektik. So wie mit dem Steuerberater arrangiert sich der Malermeister auch mit anderen Experten, etwa mit dem Rechtsanwalt, den er bei Bedarf hinzuzieht. „Die gruppiere ich gedanklich um meinen Schreibtisch herum und schalte sie ein, wenn ich ihren Rat brauche“.
„Diese Zusammenarbeit ist ideal“, lobt Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer in Berlin, in der über die regionalen Kammern alle rund 80000 Steuerberater Mitglied sind. Er ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Duisburg und zeitgleich Präsident der Steuerberaterkammer Düsseldorf, nach München der zweitgrößten in Deutschland. Vinken weiß, wie wichtig die betriebswirtschaftliche Beratung als Ergänzung zur Kernaufgabe Steuerberatung ist. „Seit vielen Jahren“, so lobt er seine Kolleginnen und Kollegen, „ist dies fester Bestandteil im Mandat mit Unternehmern“.
Besonders gefragt ist diese Hilfe derzeit vor allem bei der Unternehmensteuerreform. Denn hier wurden in der Tagespresse schon öfters schiefe Bewertungen abgegeben, unter dem Slogan, die Konzerne würden profitieren, die Kleinen müssten zahlen. Horst Vinken hält von solchen pauschalen Urteilen nichts, weil sie kleine und mittelständische Firmen verunsichern. „Gelassen bleiben, alles in Ruhe durchrechnen lassen und dann entscheiden“, ist seine Devise, die er auch im Interview mit handwerk magazin Seite 22, 23) erläutert.
Der neue Investitionsabzugsbetrag ist für ihn ein besonderer Trumpf der Reform. „Denn wenn dieses Instrument am 1. Januar die Ansparabschreibung ablöst, können höhere Rücklagen für längere Planungszeiträume gebildet werden“, lobt Horst Vinken. Dass dies dann auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter geht, sei ein weiterer, ganz praktischer Vorteil für die Betriebe. Lediglich die Gewinngrenze von 100000 Euro für Einnahmenüberschussrechner ist für ihn ein Schönheitsfehler dabei: Betriebe die nicht bilanzieren, weil ihr Gewinn oder Umsatz unterhalb der Schwellenwerte liegt, können den Investitionsabzugsbetrag nicht nutzen. Doch mit dem freiwillig jederzeit möglichen Wechsel zur Bilanzierung wäre auch das Problem zu lösen. Wieder zurückwechseln zum einfacheren Jahresabschluss geht dann nur mit Zustimmung des Finanzamts.
Dass diese Behörde immer mehr Macht bekommt, prangern die Steuerberater laufend an. Zuletzt etwa Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) in Berlin, in dem freiwillig etwa 32000 Steuerberater organisiert sind. Hauptstreitpunkt auf dessen Jahrestagung in Salzburg war Paragraf 42 Abgabenordnung (AO). Der ermöglicht es dem Finanzamt schon jetzt steuerlich zwar mögliche, wirtschaftlich oder tatsächlich aber eigentlich nicht so gewollte Steuerspartricks abzulehnen. Mit dem Jahressteuergesetz werden die Beamten ab Anfang 2008 in viel mehr Fällen ihr Veto einlegen können. Zudem macht es sich der Staat reichlich einfach. Die Beweislast wird einfach umgedreht – der Unternehmer etwa muss im Zweifel belegen, dass zum Beispiel der abgeschlossene Darlehensvertrag in der Familie kein Rechtsmissbrauch ist. „Das kann nur als Generalangriff gegen die Steuerpflichtigen und gegen unseren Berufsstand gewertet werden“, wettert Pinne. Hochkarätige Schützenhilfe bekam er von Wolfgang Spindler, Präsident des Bundesfinanzhofs in München: „Wir wenden den jetzigen Paragraf 42 AO laufend an, er ist vollkommen ausreichend“. Die Vertragsfreiheit müsse sorgfältig mit den berechtigten Interessen des Fiskus abgewogen werden. Rudolf Mellinghoff, Richter am Bundesverfassungsgericht, stieß ins selbe Horn: „Es kann nicht sein, dass alles wirtschaftliche Handeln gegenüber der Finanzverwaltung gerechtfertigt werden muss“.
Noch größere Sorgen freilich macht auch den Steuerberatern das eher komplizierter als verständlicher werdende Recht. Wer meint, die Experten von Zahlen und Tabellen rieben sich die Hände, weil verschachtelte Pargrafensätze mehr Mandanten in ihre Kanzleien treiben, täuscht sich gewaltig. Noch hinter vorgehaltener Hand sagen immer mehr Steuerberater „es macht einfach keinen Spaß mehr“. Und DStV-Präsident Jürgen Pinne, der in seiner Kanzlei im hessischen Oberweser viele Handwerker als Mandanten hat, versteht den zunehmenden Zorn über unverständliche Gesetze: „Der Mandant, der etwas nicht versteht, der ignoriert das, sucht nach Auswegen. Das Steuerumgehung zu nennen, finde ich abenteuerlich!“. Steuervereinfachung, so Pinne weiter, sei nach seiner Meinung geboten und eigentlich sogar Verfassungsauftrag.
Holger Wilhelm (36), Tischlermeister im hessischen Wehretal-Hoheneiche (www.tischlerei-wilhelm.de) sieht das genauso, drückt es aber einfacher aus: „Ich brauche einen Steuerberater, der dieselbe Sprache spricht wie ich, der auf meinen Betrieb zukommt, aktiv ist, Vorschläge macht“. Sein Steuerberater Uwe Hofmeyer in Hofgeismar ist so einer. Wilhelm findet ihn so gut, dass ihn auch die 50 Kilometer Fahrtstrecke zu dessen Kanzlei nicht stören. Bevor Hofmeyer dieses Mandat bekam, wurde er allerdings vom Handwerksunternehmer gründlich getestet. Dass er ihm von einem befreundeten Drucker empfohlen wurde reichte normal für den Einstieg. ein paar Gespräche. Einmal war Holger Wilhelm dort, zweimal war der Steuerberater in seiner Bau- und Möbeltischlerei, die er mit neun Mitarbeitern und 680000 Euro Jahresumsatz als Einzelunternehmen führt. Auftraggeber sind vor allem Privatkunden und drei Wohnungsbaugesellschaften. Fenster, Türen, Treppen – kurz alles, was hier ansteht, kann der Betrieb fertigen oder reparieren.
Während früher bei seinem Vater, und erst recht bei seinem Großvater, die Zahlen Nebensache waren, hat sie der neue Chef jetzt ständig im Blick. Er hat extra eine Mitarbeiterin fürs Büro eingestellt, die vorkontiert und monatlich die Daten an den Steuerberater weiterleitet. Wie sein Malerkollege Markus Kloster bekommt auch er jeden Monat die BWA. Mindestens einmal im Quartal gibt es ein persönliches Gespräch mit dem Steuerberater.
Die gute Zusammenarbeit hat auch schon manche Fehlerquelle aufgespürt. Zum Beispiel 2006, als der Ertrag gemessen am Umsatz einfach nicht so gut war. Im gemeinsamen Termin mit dem Steuerberater und mit einem Betriebsberater der Handwerkskammer kam die Lösung auf den Tisch: Ein angestellter Meister war überwiegend im Büro, nur sechs bis sieben Mitarbeiter draußen bei den Kunden – anteilig zu hohe Personalkosten also. „Wir haben die Arbeitsvorbereitung verbessert und der Meister geht jetzt verstärkt mit zu den Kunden, um Aufträge auszuführen – das hat den Gewinn gesteigert“, freut sich Wilhelm.
Auch Steuerberater Michael Stoll in Pforzheim arbeitet so konstruktiv mit seinen Mandanten zusammen. „Wir haben als eine der ersten Kanzleien unseren Hauptschwerpunkt auf das Handwerk verlagert“, sagt Stoll. Als Referent bei Innungen, Handwerkskammern und in eigenen Seminaren steht er im ständigen Kontakt mit Betrieben. Auf Frage von handwerk magazin, woran man einen guten Steuerberater erkennt, nennt Michael Stoll folgende Checkpunkte:
*Profundes BWL-Wissen. Der Berater muss, neben den Steuerkenntnissen, gutes betriebswirtschaftliches Wissen und Erfahrung haben.
*Branchenkenntnis. Er sollte sich im Handwerk gut auskennen, nicht nur „einen Bauchladen mit vielen Branchen haben, in dem Handwerksbetriebe auch vorkommen“.
*Kanzlei. Passend zur Betriebsgröße im Handwerk sollte auch die Steuerberaterkanzlei eher klein bis mittelgroß sein. Wichtig ist, dass der Steuerberater einen Stellvertreter hat, damit der Unternehmer immer einen Ansprechpartner erreicht.
*Mandat, Kosten. Wird im Mandatsvertrag klar geregelt, welche Leistungen zu erbringen sind? Werden die Kosten transparent offen gelegt? Bietet die Kanzlei Serviceleistungen?
*Qualität. Der Steuerberater sollte ein Qualitätsmanagementsystem nutzen.
Michael Stoll ist von seinem Kurs so sehr überzeugt, dass er in diesem Jahr eine Art „Preis-zurück-Garantie“ eingeführt hat: „Sollte ein Neukunde entgegen den Erwartungen innerhalb der ersten drei Monate nicht mit den Leistungen der Kanzlei zufrieden sein, so erhält er das Honorar zurück“.
Böten alle Steuerberater diese Zusage, könnten Existenzgründer, die noch keinen haben, oder Handwerker, die mit ihrem unzufrieden sind, zunächst eine Art Schnuppermandat eingehen. Dagegen aber wird sich die Zunft dann doch wehren.
Jedenfalls ermöglicht Mund-zu-Mund-Propaganda in 75 Prozent der Fälle schon eine meist recht zuverlässige Suche. Das jedenfalls ist die Erfahrung von Steuerberater-Präsident Horst Vinken. Wer lieber oder auch aufs Internet setzt, findet mit Hilfe des Steuerberater-Suchdienstes über www.bstbk.de einen von derzeit 22000 dort verzeichneten Experten.
Tatkräftig unterstützt werden die meisten Steuerberater von der Datev, mit Zentrale in Nürnberg. Rund 39000 Mitglieder der steuerberatenden Berufe, und mittlerweile auch viele Rechtsanwälte, sind Mitglied dieser Genossenschaft, die größter deutscher IT-Dienstleister rund um das Thema Steuern ist. Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Eigenorganisation, Steuererklärungen und Wirtschaftsprüfung sind die wichtigsten fünf Programmgruppen. Bei zunehmend mehr Programmen kann der Unternehmer mitmachen und so Steuerberaterhonorar sparen.
Und wenn bei aller perfekten Suche, allen guten Programmen dem Steuerberater doch einmal ein gravierender Fehler unterläuft? Dann ist falsche Rücksicht fehl am Platze. Denn er ist mit mindestens 2500000 Euro je Fall haftpflichtversichert. Wenn er wirklich gut ist, weißt er dann von sich aus darauf hin.
harald.klein@handwerk-magazin.de
