Checkliste: Sicherheitsanforderungen an den Fuhrpark

Die Geschäftswagen eines Betriebs müssen nicht nur verkehrssicher, sondern auch arbeitssicher sein. Die vorgeschriebene zweijährige Hauptuntersuchung reicht nicht aus. Verantwortlich sind die Fuhrparkchefs, im Handwerk sind das in der Regel die Firmenchefs. Diese Checkliste zeigt, worauf Fuhrparkchefs achten müssen.

Prüfung vor Fahrbeginn

Die Nutzer von Firmenfahrzeugen sind zu einer Sichtprüfung vor Fahrtantritt verpflichtet. Diese beinhaltet:
  • Rundgang um das Fahrzeug: Gibt es neue Beschädigungen am Fahrzeug, lose Teile an der Karosserie?
  • Sichtkontrolle des Reifenzustands: Stimmen Fülldruck und Profil?
  • Sind die Beleuchtungseinrichtungen in Ordnung?
  • Sind Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten vorhanden und griffbereit?
  • Ist die Ladung richtig gesichert?
  • Ist das Zuladungsgewicht eingehalten?
  • Ist überstehende Ladung gekennzeichnet?

UVV-Prüfung

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden jährlich geprüft. Kontrolliert werden: Typenschild von Fahrzeug und Anhängekupplung, bewegliche An- und Aufbauteile, Ladungssicherung, Warnbekleidung oder Haltegriffe im Innenraum. Die Prüfergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und mindestens bis zur folgenden Prüfung aufzubewahren. Prüfungen, die während Inspektionen oder Ähnlichem erbracht werden, müssen auf spezifizierten Rechnungen nachgewiesen werden. Prüfplaketten werden empfohlen, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Halterhaftung

Die Verantwortung für den Betrieb von Fahrzeugen aus Haltersicht ist in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 31 Abs. 2) geregelt. In der Halterhaftung steht stets die Unternehmensleitung, sie kann aber schriftlich an einen geeigneten Mitarbeiter delegiert werden. Der Halter kann die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist, dass der Fahrer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist. Eine Verletzung dieser Pflichten wird mit Geldbuße belegt, die den Halterverantwortlichen persönlich trifft.