Wohnungssuche Was Abkürzungen in Inseraten bedeuten

Wohnungsanzeigen sind eine Wissenschaft für sich. Tatsächlich sind die Abkürzungen gängige Begriffe der Wohnungswirtschaft.

Wohnungssuche

Was Abkürzungen in Inseraten bedeuten

Aus Platz- und Kostengründen haben sie sich in Wohnungsinseraten durchgesetzt. Im Klartext handelt es beim obigen Angebot um eine Wohnung, deren Kaltmiete 800 Euro kostet. Außerdem sind Nebenkosten, Heizkosten und eine Kaution zu zahlen.

Steht in einer Anzeige "BWM“, handelt es sich um die Bruttowarmmiete. Wer solch eine Offerte bekommt, sollte vorsichtig sein, empfiehlt die Stiftung Warentest. Denn die Bruttowarmmiete umfasst die gesamte Miete für die Wohnung einschließlich der Nebenkosten. Solche Pauschalen sind aber nicht zulässig, sagen die Verbraucherschützer. Vermieter dürfen verbrauchsabhängige Posten wie Heizung und Wasser nicht pauschal abrechnen, sondern müssen sie nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen.

Steht im Inserat das Kürzel "NKM“ für Nettokaltmiete oder "MKM“ für Monatskaltmiete, handelt es sich um die reinen Mietkosten. Betriebs- und Heizkosten muss der Mieter extra bezahlen.

Vorsicht ist geboten, wenn das Kürzel "BK n.V.“ auftaucht. Das bedeutet nichts anderes als Betriebskosten nach Vereinbarung. Wie hoch die Kosten am Ende ausfallen, lässt der Anbieter im Dunkeln. Sie müssen jedoch nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet werden.

Vor allem, wenn aus der Anzeige nicht erkennbar ist, wie hoch die Betriebskosten sein werden, sollten Wohnungssuchende beim Vermieter nachfragen. Am besten ist es, sich die Abrechnungen aus der Vergangenheit zeigen zu lassen, so die Stiftung Warentest. Verweigert der Vermieter den Einblick in die Unterlagen, ist Misstrauen angebracht. Wer dennoch weiter an der Wohnung interessiert ist, sollte in der Nachbarschaft nachfragen, wie hoch die Heiz- und Betriebskosten im Haus sind.

Interessant sind besonders jene Abkürzungen, die für den Wohnungssuchenden mit Kosten verbunden sind. Das beginnt bei "Abl.“ für Ablöse und "Abst.“ für Abstandszahlung, geht über "Ct.“ oder "Court“ für Maklervermittlungsgebühren bis zu "KT“ für Kaution und "KP“ für den Kaufpreis einer Immobilie.

Wenig bekannt sind Angaben wie "BW“ für Badewanne, "Gem-Ant.“ für Gemeinschaftsantenne, "Gge“ für Garage, "Hat“ für Haustiere, "KoNi“ für Kochnische und "Tgw“ für teilgewerblich nutzbar.

Die Stiftung Warentest empfiehlt Interessenten, den Anbieter telefonisch nach Begriffen zu fragen, die sie nicht verstehen. Auch im Internet gibt es Hilfe, etwa unter www.pro-wohnen.de .

Doch auch dort sind nicht alle Abkürzungen aufgelistet, die erfinderische Vermieter ersinnen. Deren Phantasie ist grenzenlos. So steht zum Beispiel "3ZKBB“ für drei Zimmer, Küche, Bad und Balkon. Und das Kürzel "TDE“ bedeutet keineswegs Telefondose im Erdgeschoss, sondern schlicht und einfach Tausend Euro. Da muss man erst einmal drauf kommen.