Interview „Wartungsrechte werden nicht automatisch erworben“

Interview

„Wartungsrechte werden nicht automatisch erworben“

Florian Schmitz und Daniel Winteler sind auf die Rechtsberatung von IT-Projekten spezialisiert. Sie raten bei Gebrauchtsoftware zur Vorsicht.

hm: Erwerbe ich beim Kauf von gebrauchter Software auch die Wartungsrechte?

Winteler: Ein automatischer Erwerb von Wartungsrechten beim Kauf von Software erfolgt nicht, sondern setzt grundsätzlich die Zustimmung des Wartungsdienstleisters voraus. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller der Software selber auch Wartungsleistungen anbietet oder ob diese Wartungsleistungen von einem dritten Dienstleistungsunternehmen erbracht werden. Beim Erwerb einer gebrauchten Software ist daher auch immer die Notwendigkeit und die Bezugsmöglichkeit für Softwarewartung zu prüfen. Andernfalls kann es passieren, dass man zwar die notwendigen Nutzungsrechte erworben hat, aber niemand zur Verfügung steht, der die Wartung der Software zu angemessenen Konditionen vornimmt.

hm: Was muss ich bei Online-Auktionen beachten?

Schmitz: Der Kauf von Software im Rahmen von Online-Auktionen unterscheidet sich nicht vom Kauf über andere Vertriebswege. Auch im Rahmen von Online-Auktionen kommt es vor allem darauf an, was für eine Software erworben werden soll (Individualsoftware oder Standardsoftware) und wie sie der Verkäufer seinerseits erworben hat (online oder per Datenträger; im Rahmen von Individualvereinbarungen oder AGB, im Rahmen eines Kaufs oder einer Miete). Je nach Ausgestaltung der Auktion kann es Zweifel über das wirksame Zustandekommen des Vertrages geben, oder dem Käufer können zusätzliche Rechte zustehen. Aber diese Besonderheiten gelten nicht nur für Software, sondern für jeden bei Online-Auktionen ersteigerten Artikel.