Wärmedämmung vom Fiskus

Sanierung Mit zehn Prozent Abschreibung pro Jahr will die Bundesregierung energetische Sanierung belohnen. Noch blockiert der Bundesrat. Doch Vermieter profitieren steuerlich schon jetzt.

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    „Vermieter sollten mit der Sanierung ihrer Immobilie nicht abwarten.“Matthias Lefarth, Abteilungsleiter Steuer- und Finanzpolitik im ZDH.
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    Fast drei Viertel der Energiekosten entfallen auf Heizung. energetische Sanierung hilft sparen.

Wärmedämmung vom Fiskus

Energiewende, Atomausstieg, Klimaschutz - damit das ehrgeizige Programm funktioniert, sollen auch steuerliche Anreize helfen. 1,5 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen waren schon einkalkuliert. Doch am 8. Juli stoppte der Bundesrat das Vorhaben, weil sich die Länder und Kommunen nicht daran beteiligen wollen.

„Das ist für mich eine nicht nachzuvollziehende Entscheidung“, schimpft Roland Brecheis, Landesinnungsmeister des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks. „Wir hatten gerade mit einem guten Konjunkturprogramm gerechnet“, sagt er für die 2800 Betriebe seines Verbands.

Clevere Handwerker wie Brecheis und Immobilienbesitzer lassen sich jedoch nicht entmutigen, nutzen die schon bestehenden Steuervorteile für Vermieter bei Sanierungen und bereiten sich auf die neuen Steuersparchancen vor.

Vermieter und Selbstnutzer profitieren

Schon jetzt können Vermieter grundsätzlich alle Sanierungskosten als sogenannten Erhaltungsaufwand über die Werbungskosten ihrer Mieteinkünfte absetzen. Die jetzt in Berlin verzögerte Reform bringt ihnen jedoch bei sehr goßem Aufwand kurz nach dem Bau oder Kauf ihres Hauses den wichtigen neuen Vorteil, dass sie die Kosten nicht mit dem Gebäude 50 Jahre lang, sondern bereits in zehn Jahren abschreiben dürfen (siehe Praxistipps).

Ebenfalls einen neuen Vorteil bekommen Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen. Sie können den Aufwand für energetische Sanierung über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben geltend machen (Praxistipps).

Ob Vermieter oder Selbstnutzer, begünstigt sind Häuser mit Baujahr bis 1994, die durch die Sanierung bestimmte Grenzwerte nach der Energieinsparverordnung nicht übersteigen. Vor allem mit Blick auf die Betriebe in den Ausbaugewerken hatte Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin, eindringlich für die Neuregelung geworben: „Handwerksbetriebe sind die Umsetzer und verfügen über die notwendigen Kompetenzen bei der Entwicklung, Beratung und Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen“.

Was das allein für die Kostenersparnis bedeutet, rechnet Malermeister Roland Brecheis vor: Beim Einfamilienhaus, das jährlich 3000 Liter Heizöl verbraucht, belaufen sich die Kosten in den kommenden 20 Jahren auf 80000 Euro. Wer die Außenwände dämmt und die Heizung erneuert, spart mehr als 50 Prozent der Energiekosten. Der Investition hierfür von 24000 Euro steht in dieser Zeit ein Kostenvorteil beim Energiebedarf von knapp 45000 Euro gegenüber.

Alternativ KfW-Förderung nutzen

Ob der Immobilieneigentümer im Beispiel von Roland Brecheis nach der Sanierung zehn Jahre lang je 2400 Euro bei seiner Einkommensteuer absetzen darf, hängt vom Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat ab. ZDH, Kammern und Verbände „arbeiten weiter an einer finanziell tragfähigen Lösung, die den privaten Haushalten sowie den Unternehmen gerecht werden kann“, so Matthias Lefarth, Abteilungsleiter Steuer- und Finanzpolitik im ZDH. „Noch bis September abzuwarten, wie sich Bundesrat und Bundestag entscheiden, ist bei Vermietern nicht sinnvoll“, ermuntert Lefarth zu Investitionen. Außerdem locken Fördermittel der KfW mit Darlehen zu 1,81 Prozent oder bis zu 13125 Euro Zuschüssen, die allerdings nicht zusätzlich zu den neuen Steuervorteilen oder zum Steuerbonus genutzt weren dürfen. „Energetisches Sanieren“, so KfW-Vorstandschef Ulrich Schröder (Seite 58 ff.), „hat einen hohen Förderwert, weil die Bundesregierung hier einen Fokus setzt“. Ein gutes Zeichen für Handwerker und Steuersparer.

harald.klein@handwerk-magazin.de

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