Ob fristgemäß oder fristlos - will der Chef einen Mitarbeiter entlassen, muss er ihm schriftlich kündigen. Dabei ist die Übergabe der Kündigung im Betrieb der einfachste Weg.
KündigungVorsicht beim Einschreiben
Alternativ kann die Firma den Brief per Post zustellen. Hierfür wählen die meisten Arbeitgeber aus Beweisgründen das Einschreiben. Doch das hat seine Tücken, wie jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 10 Sa 156/11) zeigt, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist: Der Betrieb hatte die Kündigung per Übergabeeinschreiben losgeschickt, der Postbote niemand angetroffen und der Mitarbeiterin eine Benachrichtigung eingeworfen. Bis sie das Schreiben bei der Post abholte, war die Kündigungsfrist verstrichen, der Betrieb musste erneut kündigen und Lohn weiterzahlen. Tipp: Am besten die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken, das der Postbote in den Hausbriefkasten wirft - auch dies sichert und beweist den Zugang. Online kann der Betrieb unter deutschepost.de verfolgen, wann der Brief mit der Kündigung tatsächlich beim Empfänger angekommen ist. - hbk
