Steuertipp Vorauszahlungen bei Ehegatten aufschlüsseln

Gemeinsam veranlagte Ehegatten profitieren vom Ehegattensplitting - allerdings nicht bei Erstattungen, sofern es kriselt.

Steuertipp

Vorauszahlungen bei Ehegatten aufschlüsseln

Denn werden Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Einkommensteuer zusammen veranlagter Ehegatten geleistet und wird nicht festgelegt, dass mit der Zahlung nur die Schuld dieses überweisenden Ehegatten beglichen werden soll, verteilt das Finanzamt spätere Erstattungen jeweils zur Hälfte auf die Ehegatten. Das ist kein Problem, wenn die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch intakt ist und wenn kein Insolvenzverfahren läuft.

Doch leben die Ehegatten im Zeitpunkt der Steuererstattung getrennt bzw. sind sie bereits geschieden oder ist ein Ehegatte insolvent, kann es dazu kommen, dass für den damals zahlenden Ehegatten die Hälfte der Erstattung verloren ist (BFH, Urteil v. 30. September 2008, Az. VII R 18/08).

Tipp: Leistet ein Ehegatte Zahlungen an das Finanzamt, sollte stets schriftlich mitgeteilt werden, dass dadurch nur seine eigene Steuerschuld getilgt werden soll. Nur so lässt sich bei späteren Erstattungen vermeiden, dass der andere Ehegatte zur Hälfte in den Genuss der Erstattung kommt, der eigentlich keine Steuern zu zahlen hatte. (dhz/gb )