Vorsteuerabzug: Vertrauensschutz wird geprüft

Jeder Handwerker weiß, dass die Umsatzsteuer leider sehr missbrauchsanfällig ist. Betrüger versuchen, sich regelmäßig auch auf Kosten steuerehrlicher Unternehmer einen Vorteil zu verschaffen. Fraglich ist, ob man insoweit auf die Angaben des Rechnungsausstellers vertrauen darf?

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Handwerker, die den Vorsteuerabzug begehren, haben sich grundsätzlich der Richtigkeit der Angaben in einer Eingangsrechnung zu vergewissern. Sofern jedoch alles korrekt erscheint und keinerlei Verdachtsmomente gegeben sind, stellt sich die Frage, ob der Vorsteuerabzug gewährt werden kann, weil der Handwerker auf die Angaben seines Lieferanten vertrauen durfte, auch wenn sich diese später als falsch erweisen.

Darf vertraut werden?

Aktuell prüft der Bundesfinanzhof (Az.: V R 17/14), ob insoweit Handwerkern ein Vertrauensschutz zusteht. Wer daher an einen Betrüger geraten ist und dieses nicht erkannt hat, sollte sich an das Verfahren anhängen, wenn der Fiskus nun auch noch die Vorsteuer zurückhaben möchte.