Versicherung mit Knebelklausel

Versicherer haben ein Interesse, ihre Kunden an sich zu binden. Besonders verbraucherfreundlich erscheint da das tägliche Kündigungsrecht. Die Versicherten sollten allerdings das Kleingedruckte im Auge behalten.

Auch ein versprochenes tägliches Kündigungsrecht kann einen Pferdefuß haben. Versicherte sollten deshalb einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Der Bund der Versicherten hat kürzlich einen Versicherungsanbieter abgemahnt, der zwar ein tägliches Kündigungsrecht versprochen hatte, dieses allerdings in den Versicherungsbedingungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach einem Versicherungsfall ausgeschlossen hatte. Falls der Versicherte in dieser Zeit einen weiteren Versicherungsfall melden musste, sollte die Frist erneut beginnen.

Überraschende Klausel

Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Beim Versicherten entsteht der Eindruck, dass er jederzeit aus dem Vertrag aussteigen kann. Will der Verbraucher aber nach einem Versicherungsfall kündigen, weil er beispielsweise mit der Regulierung nicht zufrieden ist, kommt er schlimmstenfalls erst nach 36 Monaten raus.“