Verkehrssicherungspflicht: Vor Haftung schützen

Wenn der Handwerker Fremdprodukte einsetzt, kann ihn die sogenannte Verkehrssicherungspflicht treffen. Was Sie dazu wissen sollten.

Vor Haftung schützen

Sicherheitsregeln. Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsnormen müssen eingehalten werden. Es ist kein guter Service, Kunden durch Umgehung der Regeln sparen zu helfen. Auch wenn der Architekt andere Vorstellungen hat, ist das kein Maßstab. Wenn etwas passiert, haftet der Handwerker: Er ist der verantwortliche Experte.

Produktauswahl. Für die Sicherheit von Produkten, die der Handwerker verwendet, haftet der Hersteller. Doch bei Problemen ist der Handwerker erster Ansprechpartner. Hochwertige Produkte dienen deshalb seinem Haftungsschutz. Gefährlich ist der Einsatz von Produkten, die er selbst von außerhalb der EU importiert hat: Für deren Sicherheit haftet er wie ein Hersteller. Dasselbe gilt, wenn er seine Bezugsquelle für ein Produkt nicht nachweisen kann.

Gefahranzeichen. Es ist wichtig, dass der Handwerker Gefahren im Zusammenhang mit seiner Arbeit registriert: Reklamationen oder Beschwerden, durch Information des Herstellers. Ab diesem Zeitpunkt ist der Handwerker für die Sicherheit seiner Kunden verantwortlich, die mit seiner Arbeit in Berührung kommen. Er muss mindestens ihre schnelle Warnung sicherstellen.