ZVA Vereinheitlichung bei Eintragungen in Handwerksrolle

Der Zentralverband der Augenoptiker hat den Unternehmerverband Deutsches Handwerk aufgefordert, eine Vereinheitlichung bei der Eintragung von Betrieben in die Handwerksrolle vorzunehmen.

Jede Filiale einzeln in die Handwerksrolle eintragen? Der ZVA fordert eine einheitliche Regelung. Foto: Zentralverband der Augenoptiker - © Zentralverband der Augenoptiker
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Vereinheitlichung bei Eintragungen in Handwerksrolle

Nur die Erfassung durch ein einheitliches System bei allen Handwerkskammern, bei dem jede Filiale einzutragen ist, gewährleistet verlässliche Zahlen.

Umfangreiche fast ein Jahr dauernde Recherchen des ZVA haben gezeigt, dass die Anzahl der augenoptischen Fachgeschäfte deutlich höher ist als die Statistik des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) ausweist.

Zur Überprüfung wurden Adressdateien, Adressverzeichnisse der Glaslieferanten, Angaben des Statistischen Bundesamtes sowie die Einträge bei den Geschäftsstellen der Landesinnungsverbände und Landesinnungen überprüft.

Das Ergebnis: 2009 waren 11.900 augenoptische Fachgeschäfte registriert. Dies entspricht einer Abweichung von knapp 2.000 Augenoptikerbetrieben gegenüber der ZDH-Statistik. Die Differenz hat dazu geführt, dass der ZVA in einem aufwändigen Verfahren die gesamten Branchenkennzahlen auf ein höheres Niveau anpassen musste.

Mit seinem Schreiben weist der ZVA den UDH darauf hin, dass die große Abweichung hauptsächlich darin begründet ist, dass die Handwerkskammern ihre Handwerksrollen-Eintragungen unterschiedlich vornehmen. Teilweise werden z. B. Filialisten mit der tatsächlichen Anzahl ihrer Filialen eingetragen, teilweise werden sie in einem Handwerkskammerbezirk nur einmal geführt.

Der ZVA betont die Notwendigkeit, alle bestehenden Betriebe an einer Stelle zusammenzuführen und einzutragen.

sel


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