Vereinbarung zwischen ZVEH und BIV Kälteanlagenbau

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) haben eine neue Vereinbarung zur Eintragung in die Handwerksrolle des jeweils anderen geschlossen.

In der Vereinbarung sind auch die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübungsberechtigung eindeutig definiert und ersetzt die Vorgängerversion aus dem Jahre 1997. Auf der Basis der damaligen Vereinbarung haben sich über 1.500 Betriebe der elektro- und informationstechnischen Handwerke eingeschränkt in die Handwerksrolle des Kälteanlagenbauerhandwerks eintragen lassen.

Veränderte Verordnungslage

Das jetzt neu unterzeichnete Abkommen trägt den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung. So wurden die Qualifizierungsmaßnahmen auf den neusten Stand gebracht und an die veränderte Verordnungslage angepasst. Im Rahmen der Vereinbarung erkennt der ZVEH an, dass ein ausgebildeter Mechatroniker für Kältetechnik über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten einer Elektrofachkraft verfügt, um elektrische Gebrauchs- und Arbeitsgeräte der Kälte- und Klimatechnik zu errichten, in Betrieb zu nehmen und Instand zu halten.