Urteile: So sehen es die Richter

Über Verträge mit Angehörigen entscheiden regelmäßig die Gerichte. Welche Urteile Handwerksunternehmer kennen sollten.

So sehen es die Richter

Lohnzahlungen. Es genügt nicht, bei Arbeitsverträgen nur die Sozialabgaben und die Lohnsteuer fristgerecht zu überweisen. Auch der Lohn muss fließen (Bundesfinanzhof Az: XI R 30/89).

Einkünfte erzielen. Das Finanzamt hat prinzipiell zu prüfen, ob die Vereinbarungen getroffen wurden, Einkünfte zu erzielen oder durch den steuerrechtlich irrelevanten privaten Bereich veranlasst sind (Bundesfinanzhof, Az: IX R 68/99).

Nahe Angehörige. Der Begriff von Familie ist vor Gericht weit gefasst. Die Grundsätze gelten auch unter Geschwistern oder Verschwägerten sowie Schwiegerkindern und Schwiegereltern (Bundesfinanzhof, Az: IX R 69/94). Anders sieht es dagegen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Geschiedenen aus (Bundesfinanzhof, Az: IV R 225/85 und XS 7/94).

Nachweise. Werden Sohn oder Tochter in den Ferien mit Hilfstätigkeiten im Betrieb betraut, können Belege wie etwa Stundenzettel notwendig werden (Bundesfinanzhof, IV B 71/00).

Nebenkosten. Wird eine Immobilie vermietet, sollte im Vertrag stehen, ob es sich um eine Warm- oder nur die Kaltmiete handelt (Bundesfinanzhof, Az: IX B 50/04). Die Abrechnungen sind dann vertragsgerecht vorzunehmen. Die entsprechenden Zahlungen weisen clevere Handwerksunternehmer nach.