Über Verträge mit Angehörigen entscheiden regelmäßig die Gerichte. Welche Urteile Handwerksunternehmer kennen sollten.
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Darlehensvertrag, privat(PDF, 112,57 kB)
So sehen es die Richter
Lohnzahlungen. Es genügt nicht, bei Arbeitsverträgen nur die Sozialabgaben und die Lohnsteuer fristgerecht zu überweisen. Auch der Lohn muss fließen (Bundesfinanzhof Az: XI R 30/89).
Einkünfte erzielen. Das Finanzamt hat prinzipiell zu prüfen, ob die Vereinbarungen getroffen wurden, Einkünfte zu erzielen oder durch den steuerrechtlich irrelevanten privaten Bereich veranlasst sind (Bundesfinanzhof, Az: IX R 68/99).
Nahe Angehörige. Der Begriff von Familie ist vor Gericht weit gefasst. Die Grundsätze gelten auch unter Geschwistern oder Verschwägerten sowie Schwiegerkindern und Schwiegereltern (Bundesfinanzhof, Az: IX R 69/94). Anders sieht es dagegen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Geschiedenen aus (Bundesfinanzhof, Az: IV R 225/85 und XS 7/94).
Nachweise. Werden Sohn oder Tochter in den Ferien mit Hilfstätigkeiten im Betrieb betraut, können Belege wie etwa Stundenzettel notwendig werden (Bundesfinanzhof, IV B 71/00).
Nebenkosten. Wird eine Immobilie vermietet, sollte im Vertrag stehen, ob es sich um eine Warm- oder nur die Kaltmiete handelt (Bundesfinanzhof, Az: IX B 50/04). Die Abrechnungen sind dann vertragsgerecht vorzunehmen. Die entsprechenden Zahlungen weisen clevere Handwerksunternehmer nach.