Ungeplante Gewinne: IHK erstattet ­Beiträge

Gewinne dürfen die Kammern nicht lang stehen lassen. - © Gina Sanders/Fotolia.com

Weil die IHK Koblenz einen ungeplanten Gewinn aus den Vorjahren von rund 1,7 Millionen Euro und 2,2 Millionen Euro nicht zur Finanzierung ihrer Aufgaben eingesetzt hat, muss sie die Beitragszahlungen an die Mitglieder aus den Jahren 2007 und 2008 zurückerstatten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz (AZ.: 6 A 11345 / 13).

Begründung des Gerichts: Beiträge zur Industrie- und Handelskammer dürften von Gesetzes wegen nur insoweit erhoben werden, als die Kosten ihrer Errichtung und Tätigkeit nicht anderweitig gedeckt seien; sie dürften daher nicht der Bildung von Vermögen dienen.

Tipp: Die Kammern müssen einen ungeplanten Bilanzgewinn zeitnah für die Finanzierung ihrer gesetzlichen Aufgaben einsetzen. Sie haben den Gewinn laut Urteil spätestens in den nächsten Wirtschaftsplan einzustellen.