- Mitarbeiter Umsatzsteuer richtig berechnen

Ob Dienstwagen, Verleih oder Verkauf von betrieblichen Gegenständen - bei all diesen Zuwendungen haben Chefs oft nur die Lohnsteuer im Auge. Doch das Finanzamt berechnet spätestens in der Betriebsprüfung auch die Umsatzsteuer darauf. Wie Sie Nachzahlungen vermeiden.

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Umsatzsteuer richtig berechnen

Dienstwagen. Für Mitarbeiter, die einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, versteuert der Betrieb den „geldwerten Vorteil“ meist mit monatlich einem Prozent des Listenneuwagenpreises plus 0,03 Prozent je Entfernungskilometer von der Wohnung zum Betrieb. Auf diese „unentgeltliche Wertabgabe“ werden 19 Prozent Umsatzsteuer fällig.
Beispiel: Die Ein-Prozent-Methode ergibt einen
monatlichen geldwerten Vorteil von insgesamt 700 Euro. Daraus rechnet der Betrieb 19 Prozent Umsatzsteuer heraus, also rund 112 Euro, und führt sie ab.

Verleih. Viele Betriebe verleihen ihren Mitarbeitern in der Freizeit Maschinen, etwa für Arbeiten zu Hause oder bei Freunden. Auch hier ist die unentgeltliche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig.
Beispiel: Die Kosten für eine Maschine (Abschreibung, Wartung) belaufen sich auf 500 Euro im Jahr, 1,37 Euro täglich. Mitarbeiter leihen sie sich an 50 Tagen aus. Zu den insgesamt 68,50 Euro kommen rund 13 Euro Umsatzsteuer.

Verkauf. Kaufen Mitarbeiter etwa Maschinen vom Betrieb, muss der Chef den Bruttomarktwert ansetzen und daraus 19 Prozent berechnen.
Beispiel: Die Maschine kostet gebraucht am Markt 1000 Euro brutto. 19 Prozent Umsatzsteuer daraus, rund 160 Euro, muss der Betrieb abführen.