Umsatzsteuer: Formular für Gebäudereiniger

Umsatzsteuer: Neue Bescheinigung für Gebäudereiniger. - © matspersson0/iStockphoto

Formular für Gebäudereiniger

Erbringt ein Unternehmer
Gebäudereinigungsleistungen für eine andere Firma, die ebenfalls diese Leistungen erbringt, greift die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Das Bundesfinanzministerium hat ein aktualisiertes Vordruckmuster veröffentlicht.

Beispiel: Ein Gebäudereinigungsunternehmer wird von einem Kollegen beauftragt, bei einem Kunden Fenster zu putzen. Auftragswert netto: 3000 Euro. Folge: Hier greift die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG. Die Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausweisen, sondern nur den Nettobetrag von 3000 Euro. Die Umsatzsteuer muss der Auftraggeber berechnen und dem Finanzamt melden. Er kann jedoch in gleicher Höhe einen Vorsteuerabzug geltend machen. Ein Nullsummenspiel, das das Abführen der Umsatzsteuer sichern soll.

Tipp: Sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht sicher, ob die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG greift, kann der Auftraggeber beim Fiskus eine Bescheinigung zum Nachweis der Steuerschuld­nerschaft anfordern. Das BMF hat eine neue Bescheinigung veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 10.12.2013)