Brandschutz: Kosten sparen bei Brandmeldeanlagen

Müssen Betriebe ihre Brandmeldeanlage direkt bei der Feuerwehr aufschalten, kann das sehr teuer werden. Deshalb sollten Handwerker bei langfristigen Verträgen mit Anbietern vorsichtig sein.

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    Wenn es brennt, muss die Feuerwehr schnell alarmiert werden. Das kann Betriebe viel Geld kosten.
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    Urban Bauer
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    „Behörden sind auch zu individuellen Lösungen bereit.“ Urban Bauer, Bundesverband der Hersteller- und Einrichterfirmen von Sicherheitssystemen.

Teurer Draht zur Feuerwehr

Die Errichtung einer neuen Produktionshalle war ein Markstein in der 77-jährigen Firmengeschichte der Janssen Holzbau GmbH im oldenburgischen Werlte. Eine unschöne Erinnerung sind für Firmenchef Rolf Jansen allerdings die Rechnungen, die ihm seitdem Jahr für Jahr auf den Tisch flattern - ausgestellt von der Firma Siemens für den Teilnehmeranschluss zur Übertragung von Brandmeldungen an die Feuerwehr-Leitstelle. In diesem Jahr werden 1469 Euro fällig. Die örtliche Baubehörde hatte diesen Anschluss gefordert. „Ich bin selbst in der Feuerwehr aktiv und weiß um die Bedeutung des Brandschutzes. In diesem Fall werden wir aber für eine Sache zur Kasse gebeten, die völlig überflüssig ist“, so der Geschäftsführer des Traditionsunternehmens.

Wie Zimmermann Rolf Janssen geht es vielen Unternehmern. Betriebe erhalten oft nur eine Baugenehmigung oder nach einer Brandschau den erlösenden Stempel, wenn sie eine Brandmeldeanlage installieren und diese direkt mit der Feuerwehr verbinden. Doch Handwerker sollten vorsichtig sein und nicht vorschnell teure Verträge mit Anbietern abschließen. Gegen eine Zwangsaufschaltung können sich Handwerker durchaus zur Wehr setzen.

Kartellamt ermittelt

Damit das vom Brandmelder ausgehende Signal über das Telefon- oder Kabelnetz die Feuerwehr erreichen kann, muss eine Aufschalteinrichtung vorhanden sein. Genau dieses Teil sorgt für Ärger. Sogar das Bundeskartellamt ermittelt inzwischen. Denn viele Städte und Landkreise vergeben für die Aufschaltung exklusive Konzessionen an Siemens und Bosch. Firmen, die ihre Brandmeldeanlage direkt mit der Feuerwehr verbinden wollen, können dies nur über den betreffenden Konzessionär tun. Weil es keinen Wettbewerb gibt, sind diese Gebühren „völlig überhöht“, klagt der Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE).

Überflüssige Aufschaltung

Handwerksunternehmen, die noch vor einer Entscheidung des Kartellamts einen Aufschaltungsvertrag unterschreiben, sind nach geltender Rechtslage an diesen gebunden. Neben dem Hinweis auf das laufende Verfahren gibt es laut BHE auch aus technischer Sicht stichhaltige Argumente, um sich keinen teuren Anschluss bei Bosch, Siemens & Co. aufzwingen zu lassen.

Eine zusätzliche Aufschalteinrichtung sei in den meisten Fällen überflüssig, denn bei modernen Brandmeldern sei die Kompatibilität zur Feuerwehrleitstelle sichergestellt (siehe Kasten).

BHE-Geschäftsführer Urban Brauer: „Zwar kann ein Unternehmen nach dem Baurecht zur direkten Aufschaltung seiner Feuermelder verpflichtet werden. Auf welchem Wege dies zu geschehen hat, ist jedoch nicht gesetzlich geregelt.“ Wenn jemand beharrlich ist, seien örtliche Behörden auch zu individuellen Lösungen bereit (siehe Kasten Zwangsaufschaltung).

Preiswerte Dienstleister suchen

In Bayern seien die Feuerwehren sogar angehalten, vorhandene Technik für den Notruf zu akzeptieren. Das Innenministerium verlangt bei der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen eine wirtschaftlich vertretbare Preisgestaltung.

Wer nicht zu einer Direktverbindung seiner Brandmelder bei der Feuerwehr verpflichtet ist, aber auf Nummer sicher gehen will, kann einen privaten Dienstleister beauftragen. Diese bieten das Alarmmanagement deutlich billiger an. Der Alarm läuft dann bei einer Wachzentrale auf, von der aus die Feuerwehr verständigt wird.