Bauhandwerk: Terminaufschub bei Schnee und Eis ist problematisch

Winterwetter führt oft zu Verzögerungen auf den Baustellen. Je eisiger der Frost, umso eher kommt der Baubetrieb zum Erliegen. Die Betriebe können Aufträge dann nicht termingerecht erledigen. Können sich Handwerker im Bau darauf berufen?

Terminaufschub schwierig

Winterwetter führt oft zu Verzögerungen auf den Baustellen. Je eisiger der Frost, umso eher kommt der Baubetrieb zum Erliegen. Die Betriebe können Aufträge dann nicht termingerecht erledigen. „Schlechtwetter ist ein häufiger Streitpunkt“, bestätigt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Doch allein die Begründung „Schlechtwetter“ genügt nach der VOB/B nicht für Terminverschiebungen. Nur wenn die Behinderung bei Abgabe des Angebots unvorhersehbar war, können sich die Handwerker am Bau darauf berufen. So etwa, wenn der Bau vertragsgemäß im Sommer beginnen sollte, sich dann aber, etwa wegen des unerwarteten Widerspruchs eines Nachbarn, bis in den Januar hinein verzögert. Die Regelung der VOB/B ist allerdings nicht generell auf alle Bauverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) anzuwenden.

Tipp: Ist die VOB/B im Bauvertrag nicht ausdrücklich vereinbart und handelt es sich um einen reinen BGB-Bauvertrag, wie er bei privaten Einfamilienhäusern gelegentlich abgeschlossen wird, hat die Baufirma keinen Anspruch auf eine Terminverschiebung.hbk