Die Leistung ist erbracht, doch der Kunde zweifelt jedoch an der in Rechnung gestellten Arbeitszeit. Pauschal kann der Kunde vor Gericht behaupten, dass der Handwerksbetrieb unwirtschaftlich gearbeitet hat. Wie Sie trotzdem an Ihr Geld kommen.
Stundenlohn nachweisen
Handwerker im Bau und Ausbau kennen das Problem: Der Bauherr klagt über unverständliche Rechnungen und bezweifelt die Anzahl der Arbeitsstunden. Kommt der Streit vor Gericht, muss der Unternehmer seine Abrechnung plausibel belegen können. „Das kann er aber nur, wenn er und seine Mitarbeiter bereits während der Ausführung der Arbeiten sorgfältig dokumentiert haben, wann wer was gemacht hat. Im Nachhinein ist dies kaum noch möglich“, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin.
Hintergrund: Ein Bauherr, der die Rechnung nicht bezahlt, kann vor Gericht pauschal behaupten, der Unternehmer habe unwirtschaftlich gearbeitet und deshalb zu viele Stunden abgerechnet. Ob die abgerechneten Stunden tatsächlich angefallen sind oder nicht, spielt dabei zunächst keine Rolle. Gelingt es dem Unternehmer nicht, eine Aufstellung der Arbeiten vorzulegen, so kann sich der Auftraggeber allein aus diesem Grund durchsetzen.
Tipp: Lassen Sie die Mitarbeiter täglich ihre Stunden aufschreiben, und nehmen Sie dies zu den Unterlagen des Auftrags.hbk