Baurecht Stunden richtig abrechnen

Unternehmer kennen das Problem: Der Bauherr klagt über unverständliche Rechnungen und bezweifelt die Anzahl der Arbeitsstunden.

Baurecht

Stunden richtig abrechnen

„Nicht immer ist der Bauherr dabei im Unrecht“, bestätigt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Beim Rechnungschreiben sollte der Betrieb deshalb Materialkosten, Fuhrparknutzung, An- und Abfahrtszeiten sowie die Lohnkosten sorgfältig trennen und aufschlüsseln. Bei der Stundenlohnabrechnung dürfen nur solche Stunden abgerechnet werden, die bei einer wirtschaftlichen Betriebsführung anfallen.

Fühlt sich der Bauherr übervorteilt, kann er verlangen, dass der Unternehmer nachweist, welche Leistungen er in der abgerechneten Zeit tatsächlich erbracht hat. Zwar reicht es aus, wenn der Unternehmer in der Rechnung angibt, wie viele Stunden zu welchen Stundensätzen angefallen sind. Doch wenn sich Auftraggeber und Auftragnehmer um die Rechnung streiten, muss der Betrieb dem Bauherrn nähere Auskunft über die Arbeitsstunden geben. Daher lohnt es sich, von vorneherein bereits in der Rechnung auszuweisen, für welche Tätigkeiten wie viele Stunden berechnet wurden. - hbk