Studienkosten voll geltend machen

Fortbildung | Wenn etwa ein Kfz-Mechatronikergeselle Maschinenbau studiert, darf er alle Ausgaben dafür als Werbungskosten geltend machen.

Studienkosten voll geltend machen

So kann ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs ausgelegt werden (VI R 14/07).

Studienkosten erkennt das Finanzamt nur beschränkt an: Bis zu 4000 Euro jährlich können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Lediglich wenn das Studium als Fortbildung eines Mitarbeiters läuft, sind die Kosten dafür nach dem Gesetz voll als vorweggenommene Werbungskosten der späteren Berufsausübung absetzbar. Alle Fahrten, Verpflegung, Lernmittel können dann geltend gemacht werden. „Die aus beruflichen Gründen entstandenen Kosten sind nicht zugleich Aufwendungen für die private Lebensführung“, so die Richter, das spreche beim Studium nach der Ausbildung für Werbungskosten.

Tipp: Mit dem jetzigen BFH-Urteil kann jeder Mitarbeiter, der nach dem Abschluss der Lehre privat ein Studium ähnlicher Fachrichtung aufnimmt, ebenfalls die vollen Werbungskosten abziehen (siehe auch Seite 34, 35).