Stromausschreibung: Rechnung um bis zu 20 Prozent drücken

Fordern Sie Energielieferanten zu einem Bieterstreit: Über Ausschreibungs-Portale erhalten Handwerksunternehmer ein maßgeschneidertes Angebot. Gerade bei Verbräuchen über 100.000 Kilowattstunden können Chefs kräftig sparen. Hier lesen Sie, wie Stromausschreibungen funktionieren.

Strom kann günstiger eingekauft werden - © ddp

So funktioniert es

Wer soll Stromausschreibungen nutzen?

Unternehmen, die mehr als 30 000 kWh pro Jahr verbrauchen, können bei einigen Dienstleistern bereits ihren Bedarf ausschreiben, wie die Tabelle zeigt. Die Attraktivität aus Sicht der Lieferanten steigt jedoch sprunghaft ab einem Jahresbedarf von 100 000 kWh pro Abnahmestelle.

Können Filialen zusammengerechnet werden?

Das ist möglich. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass zumindest eine größere Verbrauchsstelle (mit 30 000 kWh oder mehr) vorhanden sein sollte, um für potenzielle Bieter attraktiv zu sein.

Muss die Abnahmemenge eingehalten werden?

Dies hängt vom Vertrag ab. Üblicherweise sehen Verträge keine Mindestabnahmeverpflichtung vor, dafür aber eine Informationspflicht über absehbare Reduzierungen des Bedarfes.

Wie viele Angebote bekommen Unternehmen?

Bei Ausschreibungen unter 100 000 kWh sind drei bis fünf Gebote realistisch, bei höheren Volumina sind fünf bis 15 die Regel.

Muss ein Angebot angenommen werden?

Das regeln die AGB der Ausschreibungsanbieter. Grundsätzlich ist es möglich, alle eingegangenen Angebote abzulehnen. Bei Ausschreibungsportalen, die sich über Provisionen finanzieren, können Aufwandsentschädigungen fällig werden.

Welche Alternativen gibt es?

Handwerksbetriebe mit einem Jahresverbrauch von unter 30 000 kWh können mit dem Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft häufig Einsparungen in ähnlichen Größenordnungen erzielen.