Steuerfahndung: Razzia im Betrieb

Sie melden sich sicher nicht an, sie kommen unerwartet: Wenn die Steuerfahnder vor der Tür stehen, sollten Unternehmer richtig reagieren.

Razzia: Auch wenn der Steuerfahnder vor der Tür steht, heißt es möglichst gelassen bleiben. - © imago/Christian Thiel

Razzia im Betrieb

Verteidiger.Ein Strafverteidiger sollte schnellstmöglich informiert werden. Ab jetzt geht es um die richtige Strategie der Verteidigung. Ein Anruf beim Experten ist in jedem Fall gestattet.

Einlass.Die Steuerfahnder können nicht abgewiesen werden. Widerstand schadet. Ruhig und freundlich bleiben. Bitten Sie, die Fahndung erst mit Anwesenheit des Anwalts zu starten.

Durchsuchungsbeschluss. Die Steuerfahndung kann gegen einen Dritten ermitteln. Wer gemeint ist, steht im Durchsuchungsbeschluss. Das Schriftstück und Ausweis zeigen lassen.

Umfang.Im Durchsuchungsbeschluss steht auch der Umfang der Fahndung. Es dürfen nur die betreffenden Unterlagen und Belege beschlagnahmt werden.

Kommunikation.Keine Auskünfte erteilen, jede Information kann gegen Sie verwendet werden. Den Steuerberater nicht von seiner Schweigepflicht entbinden.

Beschlagnahme. Keine Unterlagen freiwillig herausgeben, nur gegen Beschlagnahme. Kopien anfertigen und aufbewahren. Verzeichnis der ausgehändigten Papiere verlangen.

Kontrolle.Die Steuerbeamten niemals allein im Raum lassen. Fahnder dürfen an Computer, Schränke und Schubladen. Später Protokoll der Durchsuchung erstellen.