DStV Steuerberater warnen vor Wohn-Riester

Die geplante Einbeziehung selbstgenutzten Wohneigentums in die Riester-Förderung berge künftige Risiken in sich, warnt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) in Berlin.

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Steuerberater warnen vor Wohn-Riester

„Ein wesentlicher Bestandteil der Riester-Rente ist die nachgelagerte Besteuerung, die Einzahlungen wirken sich zunächst als Sonderausgaben steuermindernd aus. In der Auszahlungsphase der Rente greift die Steuer dann voll ein. Ähnlich ist es beim Wohn-Riester, nur dass hier keine Auszahlungen erfolgen, sondern die Auflösung eines 'fiktiven Wohnförderkontos' besteuert wird“, begründet der Verband seine Kritik.

Die Steuerzahlung folgt also einer viele Jahre vorher erfolgten Steuerfreistellung. Mit zwei Problemen: „Zum einen geht die Besteuerung nicht mit einem Liquiditätszufluss einher, sondern nur mit einem gegenüber der Nutzung einer Mietwohnung verminderten Liquiditätsabfluss. Zum anderen kann bei Alterseinkünften um das steuerfreie Existenzminimum herum durch die Auflösung des Wohnförderkontos eine Steuer entstehen, durch die die Einkünfte faktisch unter das Existenzminimum absinken würden“, warnt der DStV. Er rät dringend zum Gespräch mit dem Steuerberater, bevor ein Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen wird.

hm-Tipp: Lesen Sie dazu auch den Beitrag in Ausgabe 6/2008 von handwerk magazin .