- Vertragsrechtsschutz Spezialpolice für Handwerker

Wenn der Auftraggeber des Handwerkbetriebs nicht zahlt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht die Kosten für einen Rechtsstreit. Nur zwei Gesellschaften, Allrecht und Allianz, bieten den so genannten Firmenvertragsrechtsschutz für Handwerksbetriebe an.

- Vertragsrechtsschutz

Spezialpolice für Handwerker

Voraussetzungen. Die Signal-Iduna-Tochter Allrecht bietet den Firmenrechtsschutz für Handwerker an: Der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein. Die Police ist für Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern konzipiert. Innungsbetriebe erhalten rund 20 Prozent Rabatt, wenn zwischen Allrecht und der jeweiligen Kreishandwerkerschaft ein Rahmenvertrag besteht. Darüber hinaus muss der Betrieb das Rechtsschutzpaket für Handwerk, Handel und Gewerbe mitversichern.

Versicherungsschutz. Der erweiterte Firmen-Vertragsrechtsschutz deckt alle vertraglichen Streitigkeiten der Firma – zum Beispiel gegen Kunden, Lieferanten und Subunternehmer – ab einem Streitwert von 1500 Euro ab. Die Selbstbeteiligung liegt bei 500 Euro je Schadenfall, die Deckungssumme bei 300000 Euro. Ausgeschlossen
sind Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen sowie aus dem Handelsvertreter-, Makler- und Gesellschaftervertragsrecht. Streitigkeiten aus Generalunternehmer-Verträgen sind nur dann eingeschlossen, wenn der Auftragswert 15000 Euro nicht übersteigt.

Angebot für spezielle Branchen. Die Allianz bietet für ausgewählte Gewerke ergänzend zur ihrer Firmenrechtsschutz-Kombi den Vertragsrechtsschutz an: für Bäcker, Friseure, Maler und Lackierer, Optiker, Schuhmacher, Zahntechniker. Die Police deckt Anwalts- und Verfahrenskosten für Klagen bis zu einer Streitwertobergrenze von 500000 Euro ab und beginnt, sobald die Firma einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt oder Klage einreicht.