Solaranlagen richtig absichern

Policenvarianten | Solarenergie boomt, allerdings kosten die Anlagen mehr als eine Kleinigkeit, und Schäden gehen ins Geld. handwerk magazin gibt einen Überblick über die wichtigsten Versicherungspolicen – für Betriebe und Verbraucher.

Solaranlagen richtig absichern

Gut sichtbar in drei Meter Höhe: An seinem Firmengebäude im baden-württembergischen Köngen hat Handwerksmeister Rainer Götz eine Fotovoltaikanlage angebracht. „Da kann man den Interessenten alle Einzelteile vorführen“, sagt der 52-jährige Sanitär- und Heizungsfachmann. Potenzielle Kunden hatten immer wieder gefragt, wie so eine Anlage aussieht und funktioniert. Das war vor fünf Jahren. „Damals gab es so etwas auf noch kaum einer Großhändlerausstellung.“

Diese Idee verhilft dem Handwerksbetrieb immer wieder mal zum kurzfristigen Verkauf einer Solarstromanlage. „Und, wenn wir so eine Anlage dann in Betrieb genommen haben, kommt von unserer Seite klipp und klar der Hinweis an den Kunden, mit seiner Gebäudeversicherung zu sprechen, ob der bestehende Risikoschutz ausreicht“, erklärt Götz. Denn unzerstörbar sind die kostspieligen Kollektoren und Module einer Solaranlage nicht, wie die folgenden Beispiele aus den Schadensakten der Versicherer zeigen:

- Die Modulkonstruktion einer PV-Anlage wurde bei Windstärke zwölf aus der Bodenverankerung gerissen. Die Solarmodule knickten ab, als wären sie aus Papier. Schadenhöhe: 23000 Euro.

- Keine Chance für die Feuerwehr und die Hochleistungssolaranlage (25 kWp), als ein Gebäude komplett abbrannte. Schadenhöhe hier: 113000 Euro, davon 5500 Euro Ertragsausfall und 3000 Euro Aufräum- und Entsorgungskosten.

- Frischer Neuschnee taute während des Tages auf den Solarmodulen an. Durch den anschließenden Nachtfrost entstanden Eisplatten, die am nächsten Tag bei erneutem Antauen komplett abrutschten. Die Modulrahmen wurden durch die angefrorenen Eisplatten ausgerissen. Schadenhöhe: 15000 Euro.

Verluste durch Schäden

Die häufigsten Ursachen für finanzielle Verluste beim Bau und Betrieb von Fototovoltaikanlagen sind nach Angaben der Allianz Schäden in der Bau- und anschließenden Betriebsphase, Umsatzverluste durch Betriebsunterbrechung und Haftpflichtschäden bei Dritten.

Je nachdem, ob das Sonnenkraftwerk auf eigenem oder auf einem gemieteten Dach installiert ist, ob der Betreiber privat oder gewerblich agiert, ob Strom ins Netz gespeist wird oder nicht, haben die Versicherer verschiedene Risikoschutzpakete geschnürt. Auch für Montagefirmen gibt es entsprechende Konzepte.

Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Solaranlage lösen und Passanten verletzen oder parkende Autos beschädigen, oder der beim Einspeisen des Stroms kommt es zu einem Schaden im Netz des örtlichen Versorgers. Bei diesen Beispielen greift die Haftpflichtversicherung in ihren verschiedenen Varianten.

Haftpflichtrisiko bei Privatpersonen: Wer Strom ins Netz eines örtlichen Energieversorgers einspeist, gilt als Unternehmer. Daher besteht über die Privat-Haftpflichtversicherung meist kein Versicherungsschutz. Dafür sollte man extra eine Betreiberhaftpflichtversicherung abschließen. Sie ist wichtig, wenn die Anlage auf fremden Gebäuden oder Grundstücken errichtet werden soll. Sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Bei guten Angeboten sind auch Allmählichkeits- und Gebäudeschäden mitversichert, die zum Beispiel durch unbemerkt eindringendes Regenwasser entstehen.

Die Prämie wird nach Anlagenleistung (kWp) oder dem Wert der Solaranlage berechnet. Kleine Anlagen können zum Beispiel ab rund 50 Euro versichert werden. Befindet sich die Anlage auf dem eigenen Grundstück oder Gebäude und soll nur das private Risiko daraus ohne Einspeiserisiko abgedeckt werden, kann das auf Wunsch – meist beitragsfrei – in eine bestehende Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. In einigen Angeboten ist diese Absicherung bereits automatisch enthalten.

Haftpflichtrisiko bei Gewerbetreibenden: Ist die Anlage auf dem Grundstück oder Gebäude der Firma installiert, sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden über die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt – vorausgesetzt, die Betriebsbeschreibung stimmt. Denkbar ist auch eine Betreiberhaftpflichtpolice.

Carla Fritz

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de