Gegenstrategien So wehren Sie sich gegen Telefonverkäufer

Gegenstrategien

So wehren Sie sich gegen Telefonverkäufer

Gehen Sie in die Offensive: Seit 2004 sind Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen gesetzlich verboten. Zwar können Sie nicht verhindern, dass Ihre Nummer gewählt wird. Sie können aber nach dem Namen des Anrufers und des Unternehmens sowie nach der Firmenadresse fragen und die Verbraucherzentrale informieren. Diese geht dann juristisch gegen unerwünschte Werber am Telefon vor. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat im Internet einen Fragebogen hinterlegt. Für Meldungen über illegale Computeranrufe ist die Bundesnetzagentur zuständig.

www.vz-nrw.de/anrufe ;

www.bundesnetzagentur.de

Schützen Sie Ihre Telefonnummer: Wer nicht zu Hause „kalt erwischt“ werden will, kann den Anrufern den Zugriff auf die eigene Nummer erschweren. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, nicht an Preisausschreiben und Umfragen teilzunehmen, bei denen eine Klausel die Weitergabe von Daten an Dritte erlaubt. Generell gilt: Lehnen Sie eine Weitergabe Ihrer Telefonnummer stets ab und geben Sie Ihre Nummer im Internet möglichst nicht an.

Dokumentieren Sie Ihren Widerstand: Verbraucher können sich in die so genannte Robinson-Liste eintragen lassen. Sie bietet zumindest teilweise Schutz vor unerwünschten Anrufen. www.tele-robinson.de