Ratgeber So wehren Sie sich erfolgreich gegen Rechnungen

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So wehren Sie sich erfolgreich gegen Rechnungen

Die Internet-Abzocke verläuft immer nach dem gleichen Schema: Zunächst werden tolle Produkte oder interessante Informationen zum Download angeboten. Es sind neue Lieder, praktische Programme oder nette Frage-Antwort-Spiele zu Themen wie „Erforschen Sie Ihren Familiennamen“, „Berechnen Sie, wie alt Sie werden“. Schauen Sie sich auf solchen Seiten um, dann deutet zunächst nichts auf Kosten und Gebühren hin. Erst am Ende – und meist ganz versteckt – steht in einer kleinen Notiz, was der Spaß kostet. Wer das übersieht und den Finger einen Mausklick zu viel bewegt, bekommt später die Rechnung postwendend serviert.

Zahlt man die Rechnung nicht, dann kommen meist in schneller Abfolge zwei Mahnungen und bald darauf ein Schreiben vom Inkassobüro des gewerblichen Abzockers mit einer Klageandrohung. Die Kosten laufen nach solchen Mahnungen aus dem Ruder, sie können sich schnell mit Gebühren und Anwaltsauslagen verdoppeln und verdreifachen. Jetzt weiter abzuwarten kann richtig teuer werden.

Sind Sie im Internet auf ein Abzocker-Angebot hereingefallen, dann ist sofortiges Handeln der Königsweg. Sich wehren lohnt sich. Wenn es sich nur um Bagatellbeträge handelt, dann kann ein sofortiges Zahlen eine nervenschonende Entlastung sein. Doch genau damit rechnen die Abzocker. Sie machen Druck, erzeugen Angst und täuschen hohe Inkassokosten vor, um von ihrem eigenen Rechtsproblem abzulenken. Denn Überraschungsklauseln sind auch im Internetgeschäft nichtig. Wer nicht eindeutig klarstellt, was gratis, billig oder kostenlos ist, darf später nicht abkassieren. Ein Einschreibebrief mit Rückschein als Widerspruch auf eine Abzockerrechnung wirkt oft Wunder. Die Wirkung wird verstärkt, wenn Sie ausführlich (wie im nachfolgenden Musterbrief der Verbraucherzentrale Bayern) darlegen, warum Sie dem miesen Abzocker-Geschäft widersprechen.