Lassen Sie nicht locker, wenn Ihre Kommune eine Zwangsaufschaltung Ihrer Brandmeldeanlage fordert. Hier sind drei Argumente, die sie umstimmen könnte.
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Risiken im Betrieb erkennen und absichern(PDF, 82,85 KB)
So wehren Sie sich
1. Behörde überzeugen
Zwar kann die Behörde die Direktaufschaltung mit der Baugenehmigung oder bei einer Überprüfung („Brandschau“) fordern. Aber hier gibt es einen großen Ermessensspielraum. Entscheidend ist das Gefahrenpotential. Rat: Legen Sie überzeugend dar, dass bei einem Feuer keine Gefahren für Dritte ausgehen.
2. Handbuch heranziehen
Ein Blick in das Handbuch Ihrer Brandmeldeanlage gibt Aufschluss, ob die vorhandene Technik zur Aufschaltung ausreicht. Rat: Kaufen Sie eine Anlage, die der geltenden DIN 14675 und den Richtlinien für Brand- und Störungsmeldungen EN 54-21:2006 entspricht, über ein entsprechendes CE-Konformitätszertifikat verfügt sowie das allgemein übliche Übertragungsprotokoll VDS 2465 verwendet.
3. Auf Zeit spielen
Die Chancen stehen gut, dass das Monopol für Aufschalteinrichtungen fällt. Behörden lassen sich davon überzeugen, dass eine vorausschauende Praxis das Klima zwischen Kommune und örtlichen Unternehmen verbessert. Rat: Überzeugen Sie Ihre Kommune, dass es derzeit unverhältnismäßig wäre, einen Zehn-Jahres-Vertrag unterschreiben zu müssen.
