Checkliste So vermeiden Sie die Abgabe

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Künstlersozialkasse

Ob die Künstlersozialabgabe anfällt, hängt vom Vertrag und von der Rechtsform der Werbeagentur ab. Clevere Unternehmer achten auf eine günstige Gestaltung. Auch eine detaillierte Rechnung kann helfen, die Abgabe zu beschränken. Die wichtigsten Praxistipps für Handwerksbetriebe.

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So vermeiden Sie die Abgabe

GmbH, KG. Beauftragt ein Handwerksbetrieb eine Werbeagentur, die als GmbH firmiert, muss er keine Künstlersozialabgabe abführen. Ebenso gilt dies nach einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 3 KS 2/09 R), wenn eine Kommanditgesellschaft den Werbeauftrag bekommt. Anders sieht das bei einer GbR oder einer OHG aus: Arbeiten hier Kreative, fällt die Abgabe an.

Werbefrequenz. Wenn die Firma nicht mehr als drei Werbeaufträge in einem Jahr vergibt, fällt keine Künstlersozialabgabe an.

Rechnung. Vielfach wird eine Agentur oder der selbständige Kreative pauschal honoriert. Besser ist es für den Unternehmer, den Auftrag in der Rechnung so aufzuschlüsseln zu lassen, dass die Nebenkosten herauszurechnen sind. Denn bei der pauschalen Honorierung aller Einzelposten fällt die Künstlersozialabgabe deutlich höher aus.

Beispiel: Der Betrieb organisiert mithilfe seiner Werbeagentur eine Feier. Neben Musikern sind auch Köche engagiert. Kosten in der Rechnung separat aufschlüsseln, denn ein Koch unterliegt nicht der Künstlersozialabgabe, die Musiker schon.

Prominenz. Wer einen prominenten Sportler engagiert, braucht keine Künstlersozialabgabe zu bezahlen, so das Bundessozialgericht (Az. B 3 KS 1/07). Denn er gilt nicht als Künstler und allein wegen der Prominenz fällt er nicht in den Schutzbereich der Künstlersozialkasse. Alternativ einen Schauspieler zu verpflichten, kostet jedoch die Abgabe, weil er schon von Berufs wegen Künstler ist.