- Spitzenausgleich So spart eine Metzgerei

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat eine Musterrechnung aufgestellt, wie der Spitzenausgleich bei der Stromsteuer berechnet wird.

- Spitzenausgleich

So spart eine Metzgerei

2010 bezog ein Fleischereibetrieb 200 Megawattstunden (MWh) Strom. Der Betrieb hat zwölf Mitarbeiter und zahlt diesen ein rentenversicherungspflichtiges Entgelt von 220000 Euro.

Gezahlte Stromsteuer - 4100 Eurofür 200 MWh mal 20,50 Euro

Stromsteuerermäßigung nach § 9b
StromStG: 4100 Euro minus 1000 Euro,
Sockelbetrag, davon 25 Prozent - 775 Euro

Spitzenausgleich nach § 10 StromStG,
90 Prozent von 1445 Euro: 4100 Euro abzüg-
lich Sockelbetrag (1000 Euro), Ermäßigung
775 Euro und Senkungssatz von
880 Euro (0,4 Prozent von 220000 Euro) - 1300 Euro

Erstattungsbetrag - 2075 Euro

Beim Spitzenausgleich ist die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge 2006 um 0,4 Prozent als Mindestsenkungssatz festgelegt worden.